Schluss mit der Anmaßung!
Seit nunmehr 15 Jahren versuchen verschiedene Regierungen, eine Maßnahme einzuführen, die immer wieder scheitert, weil sie unsere Grundrechte verletzt. Das kostet nicht nur jede Menge Steuergeld, Diskussionszeit und lenkt von sinnvollen Maßnahmen zur Strafverfolgung ab, sondern führt dazu, dass das Problem ungelöst bleibt.
Ob die Vorratsdatenspeicherung bei digitaler Gewalt überhaupt helfen würde, ist umstritten. Sie diente ja von Anfang an nur als Feigenblatt für eine Regierung, die sich bei der Gestaltung der Digitalisierung einen schlanken Fuß macht. Die Betroffenen von digitaler Gewalt sind den Regierenden, die seit 15 Jahren nichts Konstruktives zur Ermittlung bei digitalen Delikten zu Stande bringen, offensichtlich herzlich egal. Nur als billiges emotionalisierendes Argument dürfen sie herhalten.
Nur wenige Stunden nachdem der Europäische Gerichtshof zum wiederholten Male die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, sagte Nancy Faeser, man brauche die Vorratsdatenspeicherung, um misshandelten Kindern zu helfen. Die Union fordert erneut ein Gesetz, das vor keinem Gericht Bestand hätte und offenbart damit ebenso, dass es ihr nicht darum geht, den Betroffenen wirklich zu helfen.
Was steht eigentlich im EuGH-Urteil?
Denn es gäbe jede Menge zu tun, um Betroffene von digitaler Gewalt zu unterstützen, und um Ermittlungen bei digitalen Delikten zu erleichtern. Auffallend ist, dass Forderungslisten von Betroffenenvertretungen wie der Frauenhauskoordinierung oder dem Anti-Stalking-Projekt keine Vorratsdatenspeicherung enthalten, sondern jede Menge anderer Maßnahmen, auch im analogen Bereich.
Wir haben (nicht nur daraus) eine ganze Sammlung zusammengestellt. Nicht jede dieser Ideen ist optimal, doch sie alle könnten verfassungskonform umgesetzt werden und damit sofort wirksam sein. Sie alle sind es wert, zumindest diskutiert zu werden.
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Man könnte so viel tun
Beratungsstellen und Frauenhäuser
Polizei und Justiz
- Obligatorische Weiterbildungen für Beamte zum Thema digitale Gewalt
- Personelle Ressourcen für zeitnahe Beweissicherung und Strafverfolgung
- Mehr Einsatzkräfte auf digitaler Streife
- Psychologische Unterstützung für Einsatzkräfte
- Unterstützung für Betroffene bei Spurensicherung und technischen Fragen
- Eindeutige Definitionen zu „gerichtsfester Beweissicherung” und „Anfangsverdacht”
- Gefundene Bilder im Netz nicht nur als Beweis sichern, sondern danach auch deren Löschung veranlassen
- Mehr Kapazitäten bei IT-Forensik
Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
- Bundesweite Studien zu digitaler Gewalt
- Aufklärungskampagnen
- Präventionsmaßnahmen z.B. im Strafvollzug
- Fortbildungen für Lehrkräfte
Digitale Verwaltung
- Offene Schnittstellen und Standardverfahren, damit Zusammenarbeit mit Gerichten und anderen Behörden erleichtert wird (z:b. einheitliche Verfahren zum gerichtsfesten Dokumentieren von Beweisen)
- Dienste auf Basis von „Privacy by Design“, ganz besonders bei Verwaltungssoftware
- Länderübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
- Staatliche Meldestellen zum Melden digitaler Delikte
- Anonyme Legitimation beim Bürgeramt z.B. mittels Chiffre-Verfahren
Gesetzliche Maßnahmen
- Quick-Freeze (Wir begrüßen, dass darüber endlich ernsthaft nachgedacht wird. Nun kommt es darauf an, diese Maßnahme wirklich grundrechtskonform und angemessen auszugestalten. Leider sehen wir die Gefahr, dass "Quickfreeze" nur als neues Etikett verwendet werden könnte für eine Überwachungsmaßnahme, die in ihrer Umsetzung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nahe kommt. Hier kommt es also sehr auf die Umgestaltung an.)
- Login-Falle
- Verbot von Stalking-Apps
Betroffene
- Recht auf Verschlüsselung
- Zugang zu besonders gutem Datenschutz, z.B. mit TOR
- Keine zusätzliche Versunsicherung durch Staatstrojaner
- Keine Klarnamenspflicht und Impressumspflicht
- Recht auf Offline-Lösungen
- Psychosoziale Betreuungsangebote
„Wir benutzen euch nur”
Wer heute noch von der Vorratsdatenspeicherung redet, lenkt von all diesen Möglichkeiten ab und vergeudet wertvolle Zeit auf ein nicht-adäquates, rechtswidriges und gefährliches Mittel. Den Betroffenen hilft das nicht im Geringsten. Es verhöhnt sie höchstens, weil es ihre Belange instrumentalisiert, um die eigene Tatenlosigkeit zu kaschieren und die Einführung von grundrechtswidriger Repression zu rechtfertigen.
Wer heute immer noch Vorratsdatenspeicherung fordert, sagt damit zu den Betroffenen von digitaler Gewalt nichts anderes als:
„Wir wollen euch nicht wirklich helfen. Ihr seid für uns nur Mittel zum Zweck.”
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