PersoOhneFinger

Wir bekommen eine mündliche Anhörung!

Es gibt gute Nachrichten von unserer Klage gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis: Am 14. März findet dazu eine mündliche Anhörung vor der Großen Kammer des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg statt.

Im Dezember 2021 haben wir Klage gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis erhoben. Das Interesse an dieser Klage war und ist riesig. Zahlreiche Medien haben berichtet und wir haben – und bekommen immer noch – viel Zuspruch von Menschen für unseren Einsatz gegen die übergriffige und gefährliche Erfassung und Speicherung unserer sensiblen biometrischen Daten. Jetzt haben wir den nächsten Etappensieg in diesem Verfahren erreicht: Unsere Klage bekommt eine mündliche Anhörung vor der Großen Kammer des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg! Das sind gleich zwei tolle Nachrichten für uns: Wir dürfen in der mündlichen Verhandlung unsere Position noch mal klar formulieren und erklären, warum die Speicherpflicht nutzlos und gleichzeitig hochriskant ist. Dass unser Verfahren vor der Großen Kammer verhandelt wird, zeigt, wie das Gericht unsere Klage einschätzt: Die Große Kammer tagt nur in besonders bedeutsamen und komplexen Verfahren. Die mündliche Verhandlung findet am 14. März 2023 statt. Allerdings wird an diesem Tag noch kein Urteil gesprochen. Zuerst folgen noch die Schlussanträge des Generalanwalts und zu einem späteren Zeitpunkt wird die Entscheidung des EuGH verkündet.

Auf den letzten Metern müssen wir jetzt nochmal alles geben um die Fingerabdrücke zu kippen. Das schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe! Unterstützen Sie unsere Klage mit Ihrer Spende.

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Konstantin Macher von Digitalcourage erklärt, warum die Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen ein Problem ist und wie wir versuchen die Pflicht gerichtlich zu kippen.