Wir sprechen vor dem EuGH
Wir sind davon überzeugt, dass die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Deshalb haben wir gegen die EU-Verordnung, die die Speicherpflicht vorschreibt, Klage eingereicht. Am Dienstag, 14.3.2023 findet ein wichtiger Termin in diesem Prozess statt: Um 9:30 Uhr beginnt unsere mündliche Anhörung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Das ist etwas Besonderes, denn mehr als 80 Prozent der vor dem Gericht verhandelten Fälle werden vor einer aus drei Richter.innen bestehenden Kammer verhandelt – in unserem Fall sind es 15 Richter.innen. Das zeigt, dass auch der EuGH davon ausgeht, dass unser Fall von besonderer Tragweite ist.
Entscheidet der EuGH in unserem Sinne, dann ist die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis – mit Wirkung für alle EU-Staaten – gekippt. Das heißt: Über 380 Millionen EU-Bürger.innen müssten dann nicht mehr zwangsweise ihre Fingerabdrücke abgeben, wenn sie einen neuen Personalausweis beantragen.
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Im Rahmen der mündlichen Anhörung dürfen wir als klagende Partei unsere Position darlegen. Auch die EU-Kommission und der EU-Rat werden Stellung nehmen. Die folgenden Meilensteine im Prozess sind die Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin und das Urteil. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Videoaufzeichnung der Anhörung
Die mündliche Anhörung wird vom EuGH selber aufgezeichnet und wird für kurze Zeit und unter lizenzrechtlichen Beschränkungen am 14.3.2023 ab 14:30 Uhr auf der Website des EuGH verfügbar sein.
Ein weiteres Verwaltungsgericht schließt sich unserer Argumentation an
In Hamburg gab es vor kurzem eine interessante Gerichtsentscheidung: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einstweilig angeordnet, dass einer Person ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll. Das Gericht schließt sich in seinem Beschluss all unseren Kritikpunkten an und zweifelt ebenfalls an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt.
Die Klage wurde von einer Privatperson eingereicht, die sich auf unser laufendes Verfahren vor dem EUGH berufen hat und nun in erster Instanz Recht bekam. Die zuständige Behörde der Stadt Hamburg kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.
Wir freuen uns, dass auch das Verwaltungsgericht Hamburg unserer Argumentation folgt und in diesem Fall einen Personalausweis ohne Fingerabdruck möglich macht. Wir erhoffen uns von unserer Klage am EuGH eine EU-weite Lösung, die alle etwa 380 Millionen betroffenen EU-Bürger.innen bald von der unverhältnismäßigen Fingerabdruckpflicht befreit.
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