Zweite Stellungnahme zum geplanten Polizeirecht in Sachsen

Wir beziehen Stelllung zum Änderungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion zur Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen und dem Einsatz von Body-Cams.
Bild
Detailaufnahme des Brustbereichs eines.einer Polizist.in, im Fokus die Aufnäher der Polzei.

Stellungnahme von Digitalcourage e.V. vom 12.3.2019 zum
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zur Drucksache 6/1479: »Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen«

Die Grundrechtsorganisation Digitalcourage legt zur Neustrukturierung des Sächsischen Polizeirechts folgende Stellungnahme (PDF) vor und kritisiert darüber hinaus, dass

– die Sachverständigenanhörung am 13. März 2019 im Sächsischen Landtag auf Body-Cams (§ 57) beschränkt wurde, obwohl zahlreiche unbeantwortete Kritikpunkte, grundrechtliche Bedenken und Fragen zur Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Neustrukturierung vorliegen.
– für die geplante Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen keine vollumfängliche, unabhängige Begutachtung angefertigt wurde, wie sie beispielsweise der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages in Niedersachsen vorgelegt hat.
– eine unabhängige, systematische und transparente Prüfung grundrechtsschonender Alternativen, inklusive sozialpolitischer Optionen, unterblieben ist.
– dringende Anliegen, die Digitalcourage an Mitglieder des Innenausschusses am 11. Februar 2019 gesendet hat, unbeantwortet blieben.

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Neustrukturierung und aufgrund der nicht nachvollziehbaren Beschränkung der Sachverständigenanhörung am 13. März 2019 muss sich diese Stellungnahme im Weiteren auf den Einsatz sogenannter Body-Cams nach § 57 SächsPVDG-ÄA beschränken.

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