Auto-Überwachung: Kritik greift viel zu kurz
Update: Die Stimme der Vernunft - Verwaltungsrechtler Engeler stellt sich gegen Pläne der Bundesregierung
Am 21.02.2019, einen Tag nach der Anhörung im Verkehrsausschuss, wurde die Stellungnahme von Dr. Malte Engeler vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein veröffentlicht. Er bewertet die automatisierte Kennzeichenerfassung als unverhältnismäßig und unnötig und positioniert sich deutlich gegen Überwachung: „Überwachungsinfrastrukturen werden, sofern sie erst einmal etabliert sind, auch genutzt. [...] Letztlich verhindert nur die Nichterrichtung der technischen Anlagen späteren Missbrauch effektiv“ (vgl. Stellungnahme, S.8,9).
Kritik am aktualisierten Entwurf: Es bleibt Überwachung!
Unsere Kritik an den Plänen haben wir bereits im Dezember 2018 in einem Appell-Brief an Bundestagsabgeordnete gesendet. Im Januar 2019 hat die Bundesregierung auf Kritik von vielen Seiten reagiert und einen Vorschlag für Änderungen am Gesetzesentwurf gemacht. Aber das Grundproblem bleibt.
Verkehrsausschuss: Wo ist die Überwachungskritik?
Im Verkehrsausschuss des Bundestages wurden Autofahrverbände, Verwaltungsrechtler und der Städtetag angehört, aber eine langfristige Datenschutz- und Überwachungskritik fehlte.
In den veröffentlichten Stellungnahmen des VDC, des ADAC, des Deutschen Städtetages und des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Michael Brenner sind zwar in Ansätzen datenschutzrechtliche Bedenken geäußert worden, jedoch wird die Perspektive des Datenschutzes nicht konsequent zu Ende gedacht.
Städtetag bringt RFID-Chips ins Gespräch
Der Deutsche Städtetag kritisiert, dass Kommunen und Straßenverkehrsbehörden nicht angebrachte Skepsis entgegen gebracht würde hinsichtlich der Datenverarbeitung. Außerdem wird bemängelt, dass durch verfrühte Datenlöschung, Nachweis- und Vollzugshemmnisse entstünden. Als Alternativvorschlag nennen sie die Einführung der blauen Plakette in Kombination mit RFID-Chips. Die Abkehr von Kennzeichen-Scanning ist zwar begrüßenswert, jedoch würde durch RFID-Chips der Überwachungsdruck gegen die Bevölkerung anders, aber nicht unbedingt geringer.
Kritik von VCD und ADAC
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der ADAC nehmen die Datenschutzperspektive ernster: Datenschutzrechtliche Bedenken werden genannt und mit der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber belegt, dass die Anfertigung von Fotos unbeteiligter Personen kritisch zu sehen sei. Der ADAC kritisiert darüber hinaus, dass durch den Gesetzesentwurf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschnitten würde, wofür zwar eine Ermächtigungsgrundlage besteht, jedoch die Verhältnismäßigkeit angezweifelt werden muss.
PR-Manöver statt Problemlösung?
Prof. Dr. Brenner zeigt in seiner Stellungnahme wenig Verständnis für datenschutzrechtliche Bedenken. Im Gegenteil, besonders die Schlussbemerkungen sind verheerend: Er schlägt vor „statt des Begriffs der „Überwachung“, das etwas bürgerfreundlichere und weniger negativ besetzte Substantiv „Überprüfung“ zu verwenden“ (vgl. Stellungnahme, S.12).
Keine weitere Infrastruktur für Überwachung!
Grundsätzlich geht aus den Stellungnahmen in weiten Teilen eine Skepsis gegenüber den angedachten Maßnahmen hervor, sowie die Kritik der schlechten Umsetzbarkeit der Autofahrüberwachung. Diese Kritik ist aber nicht weitreichend genug: Sie bezieht nicht die langfristige und tiefgehende Tragweite der Schaffung einer Infrastruktur für Autofahrüberwachung mit ein.
Am Donnerstag, 20. Februar 2019 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Kontrolle von Fahrverboten in einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss beraten. Der Entwurf sieht vor, automatische Kennzeichen- und Bilderfassung inklusive Datenabgleich zu erlauben. Sechs Sachverständige waren eingeladen, von denen bislang vier Stellungnahmen veröffentlicht haben.
Das Problem: der langfristig steigende Überwachungsdruck gegen Autofahrende und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden kaum berücksichtigt.
Digitalcourage warnt: Einmal installiert, würde die geplante Überwachungsinfrastruktur ausgeweitet werden.
Durch Elektromobilität und zukünftig an Umweltziele angepasste Abgasschwellwerte sind Verkehrsregelungen zu erwarten, die nach Entwurf ebenfalls überwacht werden dürften. Die Erfahrung zeigt: Überwachung wird stets erweitert, aber nie zurückgebaut. Das ist der Bevölkerung nicht zuzumuten. Zudem sind die angedachten Maßnahmen in keinster Weise notwendig und verhältnismäßig.
Unsere Kritik bleibt
Autofahrende tragen keine Schuld am sogenannten Dieselskandal und dürfen darum nicht mit Überwachung bestraft werden Überwachung ist nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig.
- Einmal installiert, würde die geplante Überwachungsinfrastruktur ausgeweitet werden.
- LKW-Maut-Kontrollsäulen sind mehr als genug Überwachung!
- Überwachungs-Gesamtrechnung: Das Maß ist voll!
- Die Kontrolle soll „stichprobenartig“ durchgeführt werden. Was „stichprobenartig“ in der Praxis bedeutet, ist unklar.
- Alle Daten sollen nicht erst nach sechs Monaten, sondern nach spätestens zwei Wochen gelöscht werden.
- Eine sechsmonatige Frist zur endgültigen Löschung der Daten war eine völlig überzogene Forderung.
- Eine verdeckte Datenermittlung ist ausgeschlossen. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Mindestanforderung, schließlich handelt es sich um ein Straßenverkehrsgesetz und kein Polizeigesetz.
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Bild: Foto von Tingey Injury Law Firm (Unsplash-Lizenz) Quelle, Montage durch Digitalcourage
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