Neuer Flyer: Datenschutz an Schulen

Viele Schulen und Lehrkräfte greifen immer öfter zu digitalen Werkzeugen, die ihnen das Verwalten von Schüler.innendaten, Noten und Hausaufgaben erleichtern. Das Thema „Datenschutz“ überfordert aber viele. Mit unserem neuen Flyer „Datenschutz an Schulen“ zeigen wir, worauf zu achten ist, wenn digitale Werkzeuge im Schulkontext genutzt werden.

Mit dem neuen Faltblatt „Datenschutz an Schulen“ zeigen wir, worauf zu achten ist, wenn digitale Werkzeuge im Schulkontext genutzt werden. Mit diesem Leitfaden wird jede Lehrkraft zur kleinen Datenschutz-Expertin.

An Schulen – dem Ort, den alle Kinder besuchen – ist Datenschutz noch immer ein leidiges Thema, denn es fehlen oft Fachkräfte, die sich mit IT und Datensicherheit auskennen. Dennoch greifen Schulen immer häufiger zu digitalen Plattformen, die ihnen das Verwalten von Schüler.innendaten, Noten und Hausaufgaben erleichtern. Aber nicht immer ist digital auch besser.

Der „DigitalPakt Schule“, der nun – unter anderem – finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von IT-Expert.innen (z.B Administrator.innen) zur verfügung stellt, zieht aber einen langen Bürokratie-Rattenschwanz nach sich.

Die Themen des Flyers im Überblick

  • Digitalisierung an Schulen (DigitalPakt)
  • Digitale Verwaltung & Schulclouds
  • Digitale Lernplattformen & Apps
  • Keine Ausstattung ohne pädagogisches Konzept
  • Die richtige Hardware & Software
  • Kommunikation mit Schüler.innen
  • Kommunikation mit Eltern &Kolleg.innen

 

Digitalisierung an Schulen

Schulbildung ist Ländersache. Schön ist: Durch die Änderung eines Gesetzes (Art. 104c GG) ist es Schulen nun bis 2023 möglich, staatliche Unterstützung im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zu erhalten. Der Bund stellt etwa 5 Milliarden Euro für den Aufbau digitaler Infrastrukturen zur Verfügung (~500 Euro pro Schüler.in). Klar ist: Die Förderung reicht leider höchstens als Anschubfinazierung.

  • Das Geld darf für technische Infrastruktur (z.B. WLAN im Gebäude) und für Supportstrukturen (z.B. Systemadministration & Wartung) eingesetzt werden. Für mobile Endgeräte sind max. 20% des Fördertopfs vorgesehen und an die Bedingung geknüpft, dass eine entsprechende IT-Infrastruktur bereits gegeben ist.
     
  • Gefördert wird nur, wenn ein Medienkonzept vorliegt, das klare, langfristige, pädagogische und strukturelle Ziele zur Umsetzung digitaler Bildung formuliert. In dieses Konzept gehören auch Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit.
     
  • Lehrerinnen und Lehrer sollen sich auf die Vermittlung inhaltlicher Kompetenzen konzentrieren – wie in ihrer Berufsausbildung vorgesehen – und nicht in Doppelfunktion als IT-Expert.innen fungieren.

Länderspezifische Infos: bfb.org/digitalpakt


Unser Tipp: Nutzen Sie die Förderung, um in Wartung und Beratung durch Administrator.innen zu investieren. Diese können Grundbausteine legen, die den technischen Datenschutz an Ihrer Schule langfristig verbessern.

Gesetzliche Vorgaben

Regelungen zum Schutz von Schüler.innendaten finden sich unter anderem in der EU-DSGVO, in den Schulgesetzen und in entsprechenden Anlagen.

Eine Übersicht: schulsekretaerinnen.net/schulgesetze-datenschutzverordnungen

Digitale Verwaltung & Schulclouds

  • Cloudbasierte Lösungen zum Verwalten von Schülerdaten sind nicht immer sinnvoll. Prüfen Sie, welchen Nutzen Sie durch digitale Klassenbücher und ähnliche Dienste erlangen und ob Sie verschiedene Aspekte in Bezug auf die Sicherheit der Daten erfüllen können.
     
  • Nutzen Sie keine Cloudlösungen kommerzieller Anbieter. Großkonzerne wie Microsoft, Google und Apple haben ein wirtschaftliches Interesse daran, ihren Datenpool um Schülerdaten zu erweitern. Besonders „Office 365“ ist wegen des mangelnden Datenschutzes teilweise bereits als unzulässig für Schulen erklärt worden. Wir raten: Verzichten Sie auch auf Dienste wie GoogleDocs oder Dropbox.
     
  • Speichern Sie die Daten in kommunalen Rechenzentren. Die Nutzung von dezentralen Schulclouds ermöglicht, dass nicht jede Schule ihr eigenes Süppchen kochen muss, doch alle Daten zentral in die Hände eines Unternehmens zu legen, wäre aus Datenschutzgründen unverantwortlich. Wir empfehlen, kommunal verwaltete Server zu nutzen.
     
  • Stellen Sie genügend Schularbeitsrechner zur Verfügung. Werden die Plattformen von privaten Geräten genutzt, müssen Lehrkräfte eine Erklärung abgeben, in der sie verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten garantieren. Das finden wir unverantwortlich! Diese Maßnahmen am heimischen Rechner einzuhalten, mag im Einzelfall gelingen, ist aber in der Masse unmöglich. Prüfen Sie erneut den Nutzen der Plattform, wenn auf den Einsatz privater Geräte verzichtet wird.
     
  • Verwaltungs-Apps: Lehrkräfte greifen bei der Verwaltung von Noten und Unterricht oft zu Apps, die im PlayStore empfohlen werden. Auch hier müssen Sie die Vorschriften zur Einhaltung des Datenschutzes beachten. Wir raten dringend dazu, solchen Apps zu misstrauen, bis ihre Unbedenklichkeit garantiert werden kann. Sprechen Sie die Nutzung von guten Apps mit der Schulleitung ab, um sie ggf. in den Gesamtkontext des Medienkonzepts zu integrieren.

Digitale Lernplattformen & Apps

  • Lernplattformen: Bei Angeboten zur Verbreitung von Lernmaterialien, Hausaufgaben etc. ist zu prüfen, welche Daten erfasst werden und wo diese gespeichert werden. Seien Sie besonders wachsam bei cloudbasierten Lösungen und der Einbindung von Dritten (z.B. durch Werkzeuge wie Google Analytics).
     
  • Apps zur Lernförderung: Besonderes Augenmerk gilt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wer stellt die App zur Verfügung? Wo werden die Daten gespeichert? Welche Zugriffsberechtigungen werden erteilt?
     
  • Digitale Werkzeuge: Tools zur Erstellung von Mindmaps, Präsentationen und anderer Inhalte sind ebenfalls aus datenschutzrechtlicher Perspektive zu betrachten. Nicht jedes Werkzeug ist gut, nur weil es digital ist! Prüfen Sie jeweils den Mehrwert gegenüber analogen Varianten.

„Keine Ausstattung ohne pädagogisches Konzept.“

„Keine Ausstattung ohne pädagogisches Konzept."
(Bundesministerium für Bildung und Forschung)


Die Digitalisierung von Schulen bedeutet nicht, dass analoges durch digitales Lernen abgelöst werden soll – im Vordergrund stehen Vernetzung und Kommunikation. Bei jeglichem Einsatz digitaler Medien ist jedoch zwingend der Schutz sensibler Schüler.innendaten mitzudenken.

Zu den wichtigsten inhaltlichen Medienkompetenzen, die Kindern und Jugendlichen vermittelt werden müssen, gehören der Schutz der Privatsphäre und personenbeziehbarer Daten. Wer im Web „surft“, digital mit anderen kommuniziert oder mobile Endgeräte nutzt, hinterlässt nicht rückholbare Datenspuren, aus denen sich Nutzungs- und Kommunikationsprofile erstellen lassen. Kinder müssen von klein auf lernen, sich zu schützen!

 

Die richtige Hardware & Software

  • Verzichten Sie auf Hard- & Software-Angebote von Google/Android, Microsoft und Apple. Hier stehen wirtschaftliche Interessen und Machtspiele an erster Stelle, nicht Bildung und Datenschutz. Auch für mobile Endgeräte gibt es Alternativen.
     
  • Überlegen Sie die Wahl des Anbieters vorher gut! Sie begeben sich ggf. in eine Lock-in-Situation (Kunden-/Produktbindung), welche den Wechsel zu anderen Anbietern erschwert (z.B. durch zeitlichen und finanziellen Aufwand).
     
  • Windows-Rechner sind häufiger von Fremdzugriffen betroffen als andere. Linux (freies Betriebssystem) ist eine bessere Alternative.
     
  • Wählen Sie freie Software als Arbeitswerkzeuge: Z.B. LibreOffice statt Microsoft Office, Thunderbird statt Outlook.
     
  • Browser: Installieren Sie Firefox statt des Internet Explorers, deaktivieren Sie mögliche Tracking-Funktionen und integrieren Sie Werbeblocker.

Brauchen Sie Hilfe? Dann informieren Sie sich auf unserer Webseite oder besuchen Sie eine Crypto- oder Linux-Install-Party.
 

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Kommunikation mit Schüler.innen

  • Kommunikation über Messenger und Soziale Netzwerke ist private Kommunikation. Der Austausch von Informationen, die einen expliziten Bildungs- oder Erziehungsauftrag erfüllen (z.B. Hausaufgaben), liegt in einem rechtlichen Graubereich. Trennen Sie grundsätzlich private und berufliche Kommunikation!
     
  • Personenbezogene Schüler.innendaten müssen immer nach geltendem Recht geschützt werden. Dieser Schutz ist bei Anbietern wie WhatsApp, Facebook & Co. nicht gegeben, da Daten an Dritte weitergegeben werden. Außereuropäische Anbieter unterliegen zudem nicht ausreichenden Datenschutzbestimmungen.
     
  • Extremfall „WhatsApp“: Bei der Nutzung des Messengers werden enorm viele Daten verarbeitet. Zudem werden alle, im Telefon gespeicherten Kontakte an den Anbieter übertragen, unabhängig davon, ob die Kontakte selbst WhatsApp nutzen oder nicht. Jede.r App-Nutzer.in ist für die Übermittlung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich verantwortlich und benötigt zuvor eine Erlaubnis zur Datenverarbeitung von jeder Person im Adressbuch. Wir raten ausdrücklich vom Gebrauch der App ab!
     
  • Weitere Infos zur Speicherung von Daten bei WhatsApp
     
  • Sprechen Sie sich laut gegen die Nutzung von WhatsApp und ähnlichen Diensten aus! Informieren Sie sich und andere über legale Kommunikationswege.

 

Kommunkation mit Eltern & Schüler.innen

  • E-Mail: Die beste Möglichkeit, private und berufliche Kommunikation zu trennen, sind dienstliche Mailadressen. Diese sollten von den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Wenn keine schulinterne Lösung vorliegt, raten wir zu datenschutzfreundlichen Anbietern wie Posteo.de oder Mailbox.org.
     
  • Verschlüsselung: Verschlüsseln Sie Ihre E-Mails. Informieren Sie sich und andere darüber, wie Sie die Inhalte Ihrer E-Mails schützen können.

 

Über uns

Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin, doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Seit 2000 verleihen wir die BigBrotherAwards. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch Spenden und lebt von viel freiwilliger Arbeit. Mehr zu unserer Arbeit.

Autorin: Jessica Wawrzyniak
Datum: 14.12.2019

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