Sachsen: Nein zum Polizeirecht am 10.4. – Sicherheit geht anders!

In einem Appell-Brief, den wir am Montag, 8. April an die Mitglieder des Sächsischen Landtags versenden werden, fordern wir: „Stimmen Sie am Mittwoch, 10. April gegen die Verschärfungen!“

E-Mail an Mitglieder des Sächsischen Landtags

Nein zum Polizeirecht am 10.4. – Sicherheit geht anders!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grund- und Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage appelliert an Sie als Mitglied des Sächsischen Landtags: Stimmen Sie am Mittwoch, 10. April gegen die Verschärfungen des Sächsischen Polizeirechts, denn:

  •  schwerwiegende Kritikpunkte von Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Polizeirechts- und Datenschutz-Sachverständigen wurden nicht umgesetzt – trotz vorhandener Alternativen; [1]
  •  der sächsische Datenschutzbeauftragte bewertet das geplante Polizeigesetz in Teilen als verfassungswidrig;
  • mehr als 21.000 Menschen haben die Petition „Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz in Sachsen verhindern!“ unterzeichnet. Mitinitiatorin der Petition ist die Sächsische Bürgerrechtlerin Gesine Oltmanns;
  • die verschärften Grundrechtseingriffe sind insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung von Kriminalität im Freistaat unverhältnismäßig. Die Polizei Sachsen informiert: „Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen ist im vergangenen Jahr gesunken (…) Zahl der Wohnungseinbrüche zurückgegangen (…) Kfz-Diebstähle in Sachsen rückläufig (…) Gewaltkriminalität nimmt ab (…) **Grenzkriminalität auf niedrigstem Stand seit zehn Jahren“. Grundrechtsschonende Alternativen sind der angemessene Weg im Rechtsstaat;
  • für die geplanten Regelungen wurden mildere Alternativen, wie sozialpolitische Maßnahmen zur Reduzierung von Gewaltursachen, nicht geprüft. In Anbetracht der Tragweite des Gesetzes erfordert das die gesetzgeberische Sorgfalt;
  • für die Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen wurde keine vollumfängliche und unabhängige Begutachtung durchgeführt. Es existiert keine Gesamtbetrachtung der rechtsstaatlichen und demokratischen Folgen der geplanten Ausweitung von Überwachungs- und Repressionsbefugnissen;
  • Beispiel Maschinengewehre: Weitere Kriegswaffen für Polizeieinheiten sind nicht begründbar. Die in der Anhörung am 12. November 2018 von den Sachverständigen geäußerten Argumente sprechen klar und deutlich gegen die Aufrüstung der Polizei mit weiteren Kriegswaffen;
  • Beispiel Bodycams: Im aktuellen Entwurf ist als alleiniger Zweck für die geplanten  Körperkameras der Schutz von Polizistinnen und Polizisten vorgesehen. Studien belegen sowohl gewaltsteigernde, als auch gewaltreduzierende Wirkungen von Bodycams. Es spricht kein Argument dagegen, dass der Schutz aller Beteiligten als Zweck der Körperkameras in das Gesetz aufgenommen wird. Diese Kritik wurde in der Anhörung am 12. März 2019 geäußert.
  • die geplante Kennzeichen- und Gesichtserfassung im 30-Kilometer-Grenzgebiet zu Polen und Tschechien wird hauptsächlich Menschen betreffen, die sich absolut rechtskonform verhalten. Artikel 12 der Verfassung des Freistaates Sachsen fordert: „Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.“ Kritik kommt auch von tschechischen und polnischen Organisationen und
  • weitere Kritikpunkte finden Sie in Stellungnahmen, unter anderem an den geplanten Änderungen zum Einsatz von V-Leuten, Kontaktverboten und Aufenthaltsgeboten.

Die geplante Neustrukturierung ist aus diesen Gründen unverhältnismäßig. Darum: setzen Sie sich für einen freiheits- und grundrechtsfreundlicheren innenpolitischen Kurs ein. Tragen Sie die Neustrukturierung des Sächsischen Polizeirechts in der Form nicht mit!

Stimmen Sie am Mittwoch, 10. April 2019 gegen die Verschärfungen des Sächsischen Polizeirechts!

Wir freuen uns über Rückmeldungen und stehen für den Austausch über Sicherheit, Überwachung und Grundrechte zur Verfügung.

Mehr Informationen und weitere Stellungnahmen zum Polizeigesetz Sachsen gibt es hier.

Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

Organisationen mit Kritk am geplanten Polizeigesetz

[1] Folgende Organisationen haben kritische Stellungnahmen zum geplanten Polizeigesetz verfasst oder sind Mitglied im landesweiten Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“:    

AKuBiZ   
Amnesty International   
Antidiskriminierungsbüro Sachsen   
Antifaschistischer Aufbau Zwickau   
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen   
Autodidaktische Initiative   
Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“   
Bündnis Privatsphäre Leipzig   
CopWatch Leipzig   
Deutscher Journalisten- Verband Sachsen   
Digitalcourage   
Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen   
Erich-Zeigner-Haus e. V.   
Fanprojekt Dresden   
Initative für Versammlungsfreiheit   
JUSOS Sachsen   
Kritische Jurist*innen Leipzig   
Kritische Lehrer*innen   
LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen   
Naturfreundejugend Leipzig   
Polizeiklasse Dresden – künstlerischer Aktivismus
Prof. Dr. Clemens Arzt (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin)   
Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie   
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein   
Sachsens Demokratie   
Sächsischer Flüchtlingsrat   
Sächsische Lan­des­ärz­te­kam­mer
say it loud e. V.   
(Diese Aufzählung ist nicht vollständig.)