Regelung zur Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Bürgerrechtler hatten geklagt.

Die Regelung zur Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig. Das erklärte heute, am 17. Juli 2020, das Bundesverfassungsgericht. (Ganze Pressemitteilung hier lesen.)

„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt.“

 

Die Autorin und Bürgerrechtlerin Katharina Nocun und der Bürgerrechtler und Piraten-Europa-Abgeordnete Patrick Breyer hatten 2013 gegen die Regelung eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Nach dieser Regelung können Behörden unter anderem Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, beispielsweise Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

Grundsätzlich sei zwar eine Abfrage der Bestandsdaten (Bestandsdaten auf Wikipedia erkärt) mit der Verfassung vereinbar, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung, aber die Schwellen in der aktuellen Regelung seien viel zu niedrig. Es müssten höhere Hürden definiert werden, für die Weitergabe der Daten durch die Telekommunikationsanbieter und für den Zugriff durch Behörden.

Breyer und Nocun raten zur Nutzung eines Anonymisierungsdienstes, um die IP-Adresse zu verschleiern. Denn die dazu passenden Namen, Adressen, etc. dürfen Behörden auf Grundlage der Regelung abfragen. Sie darf weiter angewendet werden, bis eine neue geschaffen wurde. Es liegt jetzt an Bundestag und Bundesrat, nachhaltige Gesetze zu verabschieden, die ohne Massenüberwachung auskommen.

„Zielgerichtete Ermittlung statt neuer Überwachungsschnittstellen sollten die Devise einer Demokratie sein.“ – Beschwerdeführerin Katharina Nocun (bestandsdatenauskunft.de)

Digitalcourage betreibt Anonymisierungsdienste im Tor-Netz und vertreibt USB-Sticks („Privacy-Dongles“) mit vorinstalliertem Tor-Browser, um deren Nutzung zu erleichtern. Damit können Sie sich weitgehend vor Massenüberwachung schützen.