Datenschutz in der Schule – Setzen Sie sich durch!

Sie wollen eine datenschutzkritische Software aus Ihrer Schule verbannen? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie das schaffen können und beginnen mit einfachen Schritten, die Sie leicht umsetzten können.

Viele Eltern und Lehrkräfte fühlen sich unverstanden, kämpfen gegen Windmühlen oder werden als „Nerds“ abgestempelt, wenn sie sich für Datenschutz an der Schule einsetzen. Dabei wollen sie einfach nur (entschiedener als andere), dass ihre Kinder an privatsphäre-freundliche Programme und Plattformen herangeführt werden. Wir finden das vorbildlich!
Deshalb wollen wir Ihnen Mut machen und Ihnen einige Infos und Argumente an die Hand geben, wie Sie gegen datenfressende Software und Plattformen an Ihrer Schule vorgehen können.

Hilfreiche Links und Anlaufstellen finden Sie in einem gesonderten Abschnitt in diesem Artikel. Außerdem können Sie unsere Tipps auch im Digitalcourage-Shop als praktische Broschüre zum Weitergeben bestellen.

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Sie und Ihre Kinder haben ein Recht auf datenschutzfreundlichen Unterricht.

Es gibt bereits Regulierungen für Datenschutz im Bildungsbereich, an die sich alle Bildungsinstitutionen halten müssen. Diese sind länderspezifisch und auf den Websites der Schulministerien zu finden.

Verordnungen zur Datenverarbeitung

Im nordrhein-westfälischen Schulwesen sind es so genannte „Verordnungen über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkäften“ (VO-DV I und VO-DV II), in denen genau beschrieben wird, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist.

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Schulen müssen außerdem einen Auftragverarbeitungsvertrag (AVV – früher ADV) vorweisen können, wenn Dienste verwendet werden, auf deren Datenverarbeitung sie keinen Einfluss haben (z.B. bei der Nutzung von Microsoft-Software). Dies regelt Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Auftragnehmer (hier z.B. Microsoft) muss in einem Vertrag mit der Schule „hinreichend[e] Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet“. Diese Garantie kann beispielsweise von Datenschutzbeauftragten eingefordert und geprüft werden.

Auskunftspflicht: Außerdem muss die Schule auf Anfrage erklären können, welche Daten der Schülerinnen und Schüler gespeichert werden (Art. 15 DSGVO). Hierzu gibt es vom Land Baden-Württemberg ein Musterformular, das entsprechend angepasst werden kann (im docx-Dateiformat von Microsoft – etwas paradox).

Datenschutzbeauftragte an Schulen

Wenden Sie sich an die oder den Datenschutzbeauftragte.n der Schule, wenn Sie nach mehrmaligem Nachfragen noch immer keine gescheite Antwort auf Ihre Datenschutz-Fragen erhalten haben. Jede öffentliche Schule ist verpflichtet, eine.n  Datenschutzbeauftragte.n zu bestellen, der/die in beratender Funktion tätig ist und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht – nicht immer explizit für eine einzelne Schule, aber zumindest für alle Schulen der Stadt oder Kommune. Auch dies ist in der DSGVO geregelt (Art. 37 DSGVO). Diese Person ist auch Ansprechpartner.in für Schüler.innen, Eltern und Lehrkräfte und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Lassen Sie sich nicht den schwarzen Peter zuschieben.

Verantwortungsdiffusion ist ein beliebtes Hilfsmittel, um sich vor Problemen zu drücken. Doch die Verantwortlichkeiten für Datenschutz sind für Schulen klar definiert.

Die Verantwortung der Schulleitung

Die Schulleitung hat die Verantwortung für den Schutz der Schüler.innen-Daten zu tragen (§§ 120 bis 122 Schulgesetz und Art. 28 der DSGVO) – nicht die Lehrkräfte und auch nicht der Elternbeirat. Dennoch werden Eltern und Lehrkräfte immer wieder aufgefordert, Vereinbarungen zu unterschreiben, in denen sie die Verantwortung für die Daten der Schüler.innen übernehmen, z.B. bei der Nutzung von Schulclouds über private Endgeräte oder bei der Nutzung von Microsoft- oder Google-Produkten, auf deren Datenverarbeitung die Schule keinen Einfluss hat.

Einbeziehung der Lehrkräfte

Hinweis für Lehrkräfte: Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, in der Sie die Verantwortung für Daten der Schüler.innen übernehmen! Sie können die Datenschutzmaßnahmen oftmals gar nicht so zufriedenstellend gewährleisten, wie es das Gesetz vorgibt. Beispiel: Sie verpflichten sich womöglich, dafür zu sorgen, dass keine andere Software auf Ihrem Privatgerät auf die Daten der Schüler.innen zugreift. Zu erkennen, welche Software welche Informationen ausliest, ist aber schon für Expert.innen nicht immer leicht und erst recht nicht jeder Lehrkraft zuzutrauen. Wir haben bereits früher am Beispiel der Schulplattform LOGINEO NRW gewarnt, genau hinzuschauen, was Sie als Lehrkräfte da eigentlich unterschreiben.

Das können Sie tun: Klären Sie Ihre Schulleitung freundlich darüber auf, welche absurden  Maßnahmen in diesen Vereinbarungen von Ihnen verlangt werden. Viele Schulleitungen verteilen die Vereinbarungen nicht aus Boshaftigkeit oder um ihren eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen – sie halten die Übertragung der Verantwortung lediglich für eine praktikable Lösung oder greifen ohne nachzudenken zu abstrusen Musterformularen.

Einbeziehung der Eltern

Hinweis für Eltern: Bleiben Sie hellhörig und stellen Sie den Einsatz der Software in Frage, wenn Sie aufgefordert werden, der Nutzung von Software in der Schule zuzustimmen – sei es im Unterricht oder in der Verwaltung. Denn es gibt für diese Aufforderung oft nur die folgenden, schlechten Gründe.

  1. Unwissenheit: Die Schulleitung weiß nicht, dass sie verantwortlich ist.
  2. Unsicherheit: Die Schulleitung drückt sich vor der Verantwortung oder davor, einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu erstellen.
  3. Vorsatz: Die Schule weiß genau, dass sie den Schutz der Daten nicht gewährleisten kann, und möchte sich das von Ihnen mit einer Unterschrift legitimieren lassen. Dies liegt bei der Nutzung von Microsoft- und Google-Produkten in der Natur der Sache (die Schule hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung) und erfordert daher immer eine Einwilligung der Eltern.

Datenschutzrechtliche Einwilligungen

Prüfen Sie gut, welche Dokumente und Einwilligungen Sie unterschreiben. Hier finden Sie eine Liste mit freiwilligen und notwendigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen für Schulen in NRW.

Haken Sie nach, wenn Sie ein ungutes Gefühl haben.

Als Elternteil oder Lehrkraft ist es nicht Ihre selbstverantwortliche Aufgabe für Datenschutz an der Schule zu sorgen. Doch Fragen kostet nichts, ein bisschen Recherche zur verwendeten Software auch nicht. Eigene Daten zu verschleudern, hingegen schon. 

Fragen Sie in der Schule nach

Folgen Sie Ihrem Bauchgefühl! Denn sobald Sie nicht genau wissen, was mit Ihren Daten oder den Daten Ihrer Kinder passiert, sind Sie vermutlich nicht hinreichend informiert worden. So können Sie auch herausfinden, ob Sie lediglich einen Info-Elternbrief versäumt haben oder ob grundlegende Maßnahmen zum Datenschutz an Ihrer Schule fehlen und ggf. weitere Bemühungen notwendig sind. Die Schule sollte Sie von Beginn an darüber informieren, welche Daten verarbeitet werden und wie diese verarbeitet werden. Da dies aber häufig unterbleibt, sollten Sie sich lieber auch selbst schlau machen.

Recherchieren Sie im Netz

Nehmen Sie eigene Recherchen zur Datenverarbeitung der Software oder Plattform vor. Lesen Sie die Datenschutzbestimmungen. So können Sie die Vorgänge besser verstehen und Probleme erkennen. Achten Sie vor allem darauf, welche Daten erhoben und mit wem sie geteilt werden. Außerdem ist interessant, ob die Daten in der EU gespeichert und verarbeitet werden (wo besonderer Schutz durch die DSGVO gilt), oder z.B. in den USA, wo sowohl Konzerne als auch Geheimdienste womöglich Zugriff auf diese Daten bekommen können. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie Sätze und Begriffe nicht gleich verstehen. Suchen Sie online nach Bewertungen und Einschätzungen von Expert.innen zur geplanten Software.

Suchen Sie Verbündete im nahen Umfeld.

Freunde, andere Eltern, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter.innen können Ihnen den Rücken stärken.

Sie sind für das Thema Datenschutz sensibilisert und offen, sonst würden Sie diesen Artikel in diesem Augenblick nicht lesen. Das unterscheidet Sie von vielen anderen Menschen. Sprechen Sie über das Thema, z.B. bei Elternabenden. Kontaktieren Sie Eltern- und Schulbeiräte. Gehen Sie gezielt auf einzelne Menschen zu, die ebenfalls betroffen sind, und weisen Sie auf die Missstände hin.

 

Fassen Sie Mut, das Thema auch alleine anzugehen.

Zur Not: Handeln Sie lieber alleine als gar nicht.

Nicht immer lassen sich schnell Verbündete finden. Wenn Sie Ihre Bedenken vor anderen Menschen ansprechen, lösen Sie nicht selten einen Gedankenprozess aus, der erst reifen muss. Sie haben bereits Wichtiges getan, wenn Sie anderen Menschen kritische Informationen geben und zum Nachdenken anregen. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn am Ende keine große, aktive Gruppe mit Sympathisanten zustande kommt. Dann gehen Sie das Problem eben alleine an. Es gibt viele Anlaufstellen, die Ihnen mit Tipps und Informationen den Rücken stärken können (siehe unten).

Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Sie haben ein Recht auf Ihre Bedenken.

Trauen Sie sich, direkt auf Elternräte, Schulleitung oder andere Entscheidungsbefugte zuzugehen. Sie haben ein Recht auf Ihre Bedenken. Lehrkräfte, Schulleiterinnen, Dozenten und Vorgesetzte sind auch nur Menschen. Gehen Sie direkt auf Entscheidungsbefugte zu, um Ihnen mitzuteilen, dass etwas schief läuft.

Bereiten Sie sich fokussiert auf die Gespräche vor.

Sie müssen keinen Profi-Vortrag halten. Doch klare Argumente kommen besser an.

Machen Sie sich einen Stichwortzettel mit wenigen, aber aussagekräftigen Argumenten, warum eine Software nicht gut ist oder warum eine Arbeitsweise geändert werden sollte. Bleiben Sie freundlich und fokussiert. Je präziser Sie ein Problem beschreiben können, und je konkreter Sie eine Lösung vorschlagen können, desto besser wird man Ihnen auf der Leitungsebene zuhören. Halten Sie ausgedruckte Informationen bereit, mit denen Sie Ihren Standpunkt verdeutlichen können (siehe unten). Sie können anbieten, ausführlichere Infos und Links später per Mail zu schicken.

 

Nehmen Sie Infomaterial zu Datenschutz-Themen mit ins Gespräch.

Bereiten Sie sich auf möglichen Gegenwind oder Unwissenheit vor.

Je nachdem, mit wem Sie sprechen, werden Sie auf ein ganz unterschiedliches Basisverständnis von Datenschutz stoßen. Während einige sich bereits gut auskennen, ist das Thema für andere neu, beängstigend oder irrelevant. Dabei kann es gerade im Bildungsbereich weitreichende Folgen haben, wenn z.B. Daten von Schülerinnen und Schülern an Werbefirmen abfließen oder Arbeitsergebnisse und Noten in die Hände späterer Arbeitgeber oder Bewerbungsportale geraten. Wappnen Sie sich mit ein paar schlagkräftigen Argumenten, die deutlich machen, wie wichtig es ist, persönliche Daten zu schützen (siehe unten). Besonders einprägsam sind dabei Beispiele, die zeigen, was passieren kann, wenn unsere Daten nicht geschützt werden.

 
 

Schlagen Sie, wenn möglich, konkrete Alternativen vor.

Sie müssen keine perfekten Lösungsvorschläge präsentieren. Es ist nur sehr hilfreich, wenn Sie direkt Alternativen benennen können.

Oftmals sind Versäumnisse im Datenschutz bereits bekannt, doch es fehlen gute und praktikable Lösungen. Suchen Sie vorab nach Alternativen. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden – greifen Sie auf Software-Empfehlungen von Datenschutz-Organisationen zurück. Es gibt bereits eine große Auswahl an datenschutzfreundlicher Software für Schulen, Hochschulen und Firmen. Wenn Sie sich gegen eine bestimmte Software aussprechen, sollten Sie Programme mit den gleichen oder ähnlichen Funktionen an der Hand haben, um diese im direkten Vergleich vorzuschlagen (siehe unten).

Aber keine Sorge: Wenn Sie selbst keine Alternativen kennen, dürfen Sie sich trotzdem nicht entmutigen lassen. Es ist die Aufgabe eines Schulträgers, die richtige Schul-Software und datenschutzkonforme Lösungen zu finden. Im Zweifel muss auf den Mehrwert einer Software verzichtet werden, um datenschutzkonform zu bleiben.

Lassen Sie sich nicht durch Ausreden abwimmeln.

Ihnen werden Ausreden begegnen – sehr viele, sehr bunt: „Es muss jetzt aber schnell gehen“, „es ist aber kostenlos/billiger“, „wir haben zu wenig Personal“ oder „wir kennen uns mit anderer Software nicht gut aus“. Einige dieser Sätze werden sicherlich zutreffen, doch viele Argumente gegen Software-Alternativen sind nur vorgeschoben, um das Thema schnell abzuhaken. Hier finden Sie ein paar Argumente, wie Sie das entkräften können:

Zeitliche Ressourcen

Wer sich über mangelnde zeitliche Ressourcen beschwert, vergisst oder verschweigt, dass die Installation jeder Software Zeit in Anspruch nimmt – egal ob sie A oder B heißt. Nur weil A bereits bekannt ist und für B ein wenig Hintergrundrecherche nötig ist, liegt noch lange kein plausibler Grund vor, auf die datenschutzfreundlichere Alternative zu verzichten. Die zusätzliche Zeit ist es wert!

Finanzielle Ressourcen

Wer über mangelnde finanziellen Ressourcen klagt und deshalb zu Lockangeboten von Microsoft, Google & Co. greift, hat das Zahlungsmodell dieser Programme nicht verstanden: Günstige oder kostenlose Angebote von Großkonzernen wollen unsere Nutzungsdaten auswerten und diese sensiblen, personenbezogenen Daten zu Geld machen. Es gibt zahlreiche Programme, die sowohl datenschutzfreundlich als auch kostengünstig sind. Freie Software bietet zudem noch viele weitere Vorteile, die in diese Kalkulation positiv mit aufgenommen werden müssen (weitere Infos: siehe unten).

Mangelndes Personal

Wer nicht genügend Personal aufbringen kann, um gute Software zu warten und zu administrieren, dem fehlt auch Personal, um schlechte Software zu warten und zu administrieren.

Mangelnde Fachkenntnis

Nicht zu wissen, wie vorzugehen ist, ist tatsächlich ein größeres Problem, das sich nicht so leicht lösen lässt wie die anderen. Hier muss die Schule Schwachstellen eingestehen und bereit sein, sich helfen zu lassen. Es gibt Vereine und Organisationen, die Hilfestellung leisten können. Beginnen Sie mit Organisationen vor Ort (Medienpädagogische Einrichtungen, Hackspaces, Datenschutzorganisationen), ggf. der Stadt (Schulämter, Verbraucherzentralen) oder des Landes (Medienanstalten/Medienberatungen, Datenschutzbeauftragte, Kultusministerien) (weitere Infos: siehe unten).

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn der Prozess länger dauert.

Bleiben Sie geduldig und hartnäckig.

Die Mühlen an Schulen und in den zuständigen Institutionen mahlen langsam. Zuständigkeitsbereiche sind oft nicht ausreichend geklärt und bürokratische Hürden verhindern schnelle Maßnahmen. Wenn Sie das Thema angestoßen haben, folgen im Idealfall weitere Bemühungen von verschiedenen Menschen auf verschiedenen Ebenen. Das kann dauern. Bleiben Sie geduldig, aber dennoch beharrlich. Fragen Sie hin und wieder nach dem Stand der Dinge und lassen Sie sich Termine nennen, wann es weiter geht (z.B. „nach der Stadtratssitzung am ...“), damit ihr Anliegen nicht im Sande verläuft. Bieten Sie zwischendurch Hilfe und weitere Informationen an und fragen Sie präzise nach, an welchen Stellen es gerade scheitert.

Unsere Arbeit lebt von Ihrer Unterstützung

Wir freuen uns über Spenden und neue Mitglieder.

Info-Material und Anlaufstellen

Gedrucktes Info-Material zum Verteilen

  • Flyer „Nichts zu verbergen“: Möchten Sie niedrigschwellig anfangen und die Wichtigkeit von Datenschutz hervorheben? In unserem Flyer „Nichts zu verbergen“ wird mit schlagkräftigen Argumenten erklärt, wieso wir ALLE etwas zu verbergen haben.

  • Flyer „Datenschutz an Schulen“: Wie können datenschutzfreundliche digitale Verwaltung und Schulclouds aussehen? Was ist bei Lernplattformen und Apps zu beachten? Wie kann datenschutzfreundliche Kommunikation mit Eltern und Schüler.innen funktionieren? Wir geben einen Überblick für Datenschutz-Einsteiger.innen. (Auch online nachzulesen)

  • Flyer „Digitale Selbstverteidigung“: Viele Datenschutz-Tipps, die für die private Nutzung gelten, gelten auch für schulinterne Software. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie ohne großes Hexenwerk für mehr Datenschutz an Ihrem Gerät sorgen können.

Die Digitale Selbstverteidigung aktuell zu halten ist viel Arbeit. Unterstützen Sie uns mit einer Spende oder Mitgliedschaft.

Lese-Tipps

  • Der DigitalPakt Schule: Auch im „DigitalPakt Schule“ wird priorisiert Freie Software für Schulen gefordert – aus gutem Grund. In diesem Artikel erfahren Sie, wieso IT-Konzerne versuchen ihre Produkte an Schulen verbreiten. Spoiler: Nicht, um uns etwas Gutes zu tun.

  • Datenschutz als Medienkompetenz: Datenschutzwissen ist ein viel zu wenig beachteter Pfeiler von Medienkompetenz. In diesem Artikel bekommen Sie einen kleinen Eindruck, welch wichtige Rolle Freie Software in Bezug auf die Vermittlung von Medienkompetenz spielt.

  • Freie Software für Schulen: In diesem Artikel finden Sie Informationen, welche Vorteile Freie Software Ihrer Schule bringen kann. Außerdem erhalten Sie Tipps, welche guten Programme und Plattformen es bereits gibt.

  • Datenschutzverstöße im Homeschooling und Bußgelder: Bußgelder für Lehrkräfte bei Datenschutzverstößen sind in der Tat möglich. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wann Sie Strafen zu befürchten haben.

  • Weitere Infos zu Datenschutz an Schulen, finden Sie in unserem Pädagogik-Bereich

  • Weitere Infos zu datenschutzfreundlicher Software und Hardware finden Sie in unserem Bereich der Digitalen Selbstverteidigung und in unseren Artikeln über Datenschutz im Homeoffice

Anlaufstellen

  • Datenschutzbeauftragte: Jede Schule ist – laut DSGVO – verpflichtet eine.n Datenschutzbeauftragte.n zu bestellen. Welche Datenschutzbeauftragten für Ihre Schule oder Region verantwortlich sind, erfahren Sie bei Ihrem regionalen Schulamt, der regionalen Medienberatung oder dem Schulministerium des jeweiligen Bundeslandes. Beispiel: Behördliche Datenschutzbeauftragte für die öffentlichen Schulen in NRW

  • Landesmedienberatungen & Schulministerien: Diese Behörden arbeiten meist Hand in Hand und fällen Entscheidungen auf Landesebene. Dort bekommen Sie Informationen über die Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Meist sind diese auf den jeweiligen Websites nachzulesen.

  • Landesdatenschutzbeauftragte: Die Arbeit von Medienberatungen und Schulministerien wird von den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten geprüft. Diese sind ihre Ansprechpartner.innen, wenn Ihre Anregungen nicht nur eine spezifische Schule, sondern eine ganze Stadt oder das Bundesland betreffen. Die Landesdatenschutzbeauftragten veröffentlichen ihre Einschätzungen häufig auf ihren Websites, in Sozialen Netzwerken oder auf Twitter/Mastodon. Wir raten, diese Veröffentlichungen aufmerksam zu verfolgen.

  • Organisationen vor Ort:

    • Suchen Sie fachkundige Organisationen und Vereine vor Ort auf, z.B. Verbraucherzentralen oder Datenschutzorganisationen.
    • Wenden Sie sich an Eltern- und Schulverbände. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE), sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), verfügen über gut vernetzte regionale Verbände, sind oftmals mit datenschutzrechtlichen Themen konfrontiert und können Ihnen mit Erfahrungswerten und Kontakten weiterhelfen.
    • Erkundigen Sie sich, ob medienpädagogische Initiativen in Ihrer Nähe sind, z.B. Netzwerke der Medienscouts, der Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien oder der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK). Diese bilden oftmals Knotenpunkte, an denen Sie sich über Möglichkeiten in Ihrer Region informieren können.
    • Zivilgesellschaftliche und netzpolitische Vereine oder Hackspaces können Ihnen außerdem mit konkreten Informationen oder weiteren Anlaufstellen behilflich sein. Der ChaosComputerClub ist beispielsweise in mehreren Städten mit dem Projekt „Chaos macht Schule“ und viel Expertise vertreten. Auch der Teckids e.V. oder der Verein Freie Software und Bildung sind gute Anlaufstellen, wenn es um Datenschutz an Schulen geht.
    • Neu gegründet hat sich außerdem der Verein „Cyber4Edu“, der sich auf Datenschutz-Fragen und Software im Schulkontext spezialisiert.
  • Unternehmen vor Ort: Einige IT-Unternehmen können Ihnen in puncto Datensicherheit weiterhelfen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Prüfen Sie zunächst, wie sich die Firmen finanzieren und mit wem sie kooperieren. Es kommt leider nicht selten vor, dass sie von großen IT-Konzernen wie Microsoft oder Google gefördert werden und ihr Interesse an datenschutzfreundlichen Lösungen begrenzt ist.

Jessica Wawrzyniak

Fabian Kurz, CC-BY 4.0

Jessica Wawrzyniak ist unsere Medienpädagogin im Team. Sie bringt immer gute Laune und motivierende Worte mit und ist mit ihrer Kommunikationsstärke unser roter Faden im Büro. Die Autorin des Buchs „#Kids #digital #genial“ leitet unsere AG Pädagogik und setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen einen mündigen Umgang mit Technik und Medien zu ermöglichen. Auch als Fachreferentin in Einrichtungen aller Art ist sie gefragt.

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