FAQ für Schulen

Die AG Pädagogik von Digitalcourage hat einen Frage-Antwort-Katalog zu Datenschutz und Mediennutzung an Schulen zusammengestellt.

AG Pädagogik

In der AG Pädagogik geht es darum aktuelle (medien)pädagogische Themen zu diskutieren, die Themen Datenschutz und Grundrechte in Schulen zu bringen und andere Wege zu finden, um Heranwachsende zum Schutz ihrer persönlichen Daten anzuregen. Interessierte Fachkundige sind herzlich eingeladen, sich in die AG Pädagogik einzubringen.

So sind auch die FAQ für Schulen entstanden, die verschiedene Themen rund um Datenschutz und Mediennutzung in der Schule aufgreifen.

Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

AG Pädagogik

Interessierte Fachkundige sind herzlich eingeladen, sich mit einzubringen:

  • Aktuelle (medien-) pädagogische Themen diskutieren
  • Datenschutz und Grundrechte in Schulen bringen
  • Wege finden, um Heranwachsende zum Schutz ihrer persönlichen Daten anzuregen

Fragen und Antworten

(Dreiecke zum Aufklappen anklicken)

Wie kann Digitalcourage Lehrerinnen und Lehrer unterstützen?

Wir haben leider weder die Zeit noch das Personal, um einzelne Schulen und Lehrkräfte umfänglich zu betreuen. In Bielefeld arbeiten wir mit einer Medienpädagogin zusammen, die auch Vorträge und Workshops in der Region durchführt, vor allem bei Fachtagungen und ähnlichen größeren Veranstaltungen. In anderen Städten verweisen wir Sie gegebenenfalls an Projekte und Initiativen, die Ihnen weiterhelfen können.

Darüber hinaus prüfen wir gerne, ob sich in unserer eigenen Agentur passende Referent.innen für Ihr Anliegen finden – fragen kostet nichts.

Hilfreiches Material finden Sie auf unserer Website unter dem Thema „Kinder und Jugendliche“ bei den Tipps für Lehrkräfte und Schulen sowie in unserem Onlineshop im Themenbereich „Schule & Bildung“. Zum Einstieg empfehlen wir unseren Folder Datenschutz an Schulen – Digitalisierung oder „Kreidezeit“?.

 

Wie steht Digitalcourage zur digitalen Bildung an Schulen

Schule ohne Digitalisierung wäre weltfremd, denn Schülerinnen und Schüler lernen hier am besten, mit der Welt umzugehen, die ihnen außerhalb der Schule begegnet. Und die ist weitgehend digitalisiert. Das heißt allerdings nicht, dass alles, was analog gut funktioniert, plötzlich digital werden muss. Doch bei allen Digitalisierungsprozessen und beim Einsatz digitaler Medien müssen die Grundrechte der Schüler.innen und Lehrkräfte gewahrt werden, allen voran die informationelle Selbstbestimmung. Dies lässt sich am besten mit datenschutzfreundlicher Software und freien Unterrichtsmaterialien erreichen. Zur Medienbildung gehört nicht nur der Umgang mit Medien, sondern auch das Wissen über Medien – es müssen ganzheitliche Lernkonzepte umgesetzt werden. Mehr dazu in unseren „10 Leitlinien, um Schule frei und ganzheitlich zu gestalten“, die wir online und als Broschüre zur Verfügung stellen.


Online: https://digitalcourage.de/kinder-und-jugendliche/bildungspaket
Print: https://shop.digitalcourage.de/themen/bildung/digitale-bildung-10-leitlinien.html

Kinder und Jugendliche sollen digital mündig werden – das ist auch unser Ziel. Was damit gemeint ist, erklären wir in unserem Blog und in unserer Buchreihe „kurz&mündig“:
Buch zu digitaler Mündigkeit. Die Gesamte Reihe mit kurzen Erklärungen komplexer Sachverhalte, finden Sie in unserem Shop.

Welche Software ist sinnvoll für den Unterricht?

Schulen sollten freie Software benutzen, damit sie den großen Softwarekonzernen nicht die Tür zu den Daten der Schülerinnen und Schüler öffnen.

Im allgemeinen Bildungsauftrag von Schulen heißt es:

„Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Sie erwerben Kompetenzen, um zukünftige Anforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt bewältigen und ergreifen zu können.“
(§2, Abs. 4, SchulG NRW)

Diesen Auftrag zu erfüllen, kann nur mit freien Programmen vollständig gelingen, weil sonst Abhängigkeiten entstehen. Freie Software ist für alle verfügbar und finanzierbar (nicht zwangsläufig kostenfrei) und auch für die Arbeit außerhalb der Schule geeignet. In unserem Netzwerk Freie Schulsoftware finden Sie über 150 freie Programme, die sich für Schulen und Bildungsarbeit eignen und dazu Kontaktdaten von Menschen, die Sie um Hilfe bitten können. Die eingetragenen Helfer.innen arbeiten ehrenamtlich und helfen Ihnen gerne. Sollten Ihre Fragen nicht vollständig beantwortet werden, wenden Sie sich einfach an jemand anderen auf der Liste. In diesem Netzwerk verstecken sich Unmengen an Expertise, verteilt auf über 1.000 Hilfsangebote.

Weitere Infos zu freier Software an Schulen und hin und wieder auch Praxisberichte finden Sie auf unserer Website unter „Kinder und Jugendliche“ bei den Tipps für Lehrkräfte und Schulen, sowie als Broschüren und Flyer in unserem Onlineshop im Themenbereich Schule & Bildung.

 

 

Wo finde ich passendes Unterrichtsmaterial?

Unterrichtsmaterial zu Datenschutz und Mediennutzung findet man problemlos. Schwieriger ist es, genau das Material zu finden, das zur Schulform und zum Alter und den Interessen der Kinder passt. Auch die Medienkompetenz und Motivation der Lehrkraft spielt bei der Wahl des Materials eine Rolle, da es unterschiedliche thematische Ebenen behandelt werden und grundlegende IT-Kompetenzen der Lehrkraft oft förderlich sind. Für viele Materialien gibt es allerding Gebrauchsanleitungen.

Eine gute Übersicht über Unterrichtsmaterial bietet der Materialkompass des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der das Material nicht nur sammelt, sondern auch bewertet: Dort stoßen Sie z.B. auch auf das Kinder- und Jugendlexikon „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ unserer Medienpädagogin Jessica Wawrzyniak. In dem Lexikon werden Begriffe im Bereichen Mediennutzung, Digitalisierung und Datenschutz leicht verständlich erklärt und zudem enthält es einige Übungen, die im Unterricht eingebettet werden können und zur Reflexion anregen.

Informationen zu einzelnen Apps und Sozialen Netzwerken finden Sie bei uns eher am Rande. Wir fokussieren uns darauf grundlegende Kompetenzen und Aufklärung zu vermitteln, die nicht davon abhängen, um welche App es sich genau handelt. Die Medienlandschaft verändert sich ständig, doch wesentliche Aspekte der kritischen Mediennutzung bleiben. Ein breit gefächertes Angebot zu einzelnen Apps und Diensten, inklusive Unterrichtsmaterial, finden Sie z.B. auf klicksafe.de und saferinternet.at.

Wir empfehlen außerdem das Handout  „Datenschutz geht zur Schule“ des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. Es ist zwar umfangreich, aber sehr übersichtlich und enthält klare, einfache Regeln und Aufgabenstellungen für den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten im Netz.

Lizenzfreies Unterrichtsmaterial gibt es auf der Website von Open Educational Resources (OER).

Was hat es mit Open Educational Resources (OER) auf sich?

Wir plädieren dafür, in erster Linie lizenzfreies Unterrichtsmaterial zu entwickeln und einzusetzen. Das finden Sie zum Beispiel auf der Website der Informationsstelle „Open Educational Resources“. Freies Unterrichtsmaterial können einzelne Arbeitsblätter sein, aber auch komplette Kurse oder Bücher, Lehrpläne, Videos, Multimediaanwendungen oder Podcasts. Im Vordergrund steht der Freiheitsgedanke: von allen, für alle.

Wenn sich dabei urheberrechtliche Fragen ergeben, hilft Ihnen zum Beispiel die Handreichung für Schulen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung erstellt hat.

Darüber hinaus beschreibt der Leitfaden von iRights.info, wie der Einsatz von Unterrichtsmaterial seit März 2018 urheberrechtlich geregelt ist.

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Open Educational Ressources finden Sie auch im Leitfaden von Wikimedia.

Wenn Sie sich über die Idee hinter freien Lernmaterialien informieren wollen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Bündnis Freie Bildung. Digitalcourage ist, neben vielen anderen Akteuren, Mitglied in diesem Bündnis.

 

Eignet sich Wikipedia für den Unterricht?

Wikipedia, die Online-Enzyklopädie zum Mitmachen, ist ein gutes Beispiel für die Schwierigkeiten beim Umgang mit digitalen Medien. Einerseits liefert sie eine Fülle von Informationen und ist durch die Möglichkeit, dort selbst etwas einzutragen, besonders reizvoll. Die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der Quellen der Einträge zu prüfen, ist allerdings schwierig. Immerhin wird in der deutschen Wikipedia jeder Artikel anhand verschiedener Kriterien, die in den vergangenen Jahren immer ausgereifter/strenger geworden sind, geprüft und – meist von mehreren Personen – korrigiert. Inzwischen hat sich hierfür eine große Community an Autor.innen gebildet, die sich auch in Diskussionsforen austauschen, die für jeden Artikel öffentlich zur Verfügung stehen. Endgültige Sicherheit für Richtigkeit und Qualität der Texte gibt es trotzdem nicht (an anderen Stellen aber auch nicht).

Wikipedia ganz aus dem Unterricht zu verbannen und als Informationsquelle zu verbieten oder gar zu verteufeln, wäre allerdings nicht der richtige Weg. Klüger ist es, die Tücken der Onlinerecherche am Beispiel der Wikipedia zu behandeln und so den verantwortlichen Umgang mit Informationsquellen zu üben. Dabei ist nicht nur kritisch zu beleuchten, dass einzelne Menschen oder Gruppen womöglich die Fakten verfälschen. Der Einfluss der Wirtschaft muss thematisiert werden, denn Firmen haben ganze PR- oder Marketing-Abteilungen, die unter anderem auch darauf achten, dass Wikipedia-Einträge in ihrem Sinne ausfallen. Auch dass für Wikipedia vor allem Männer schreiben, spielt eine Rolle, denn es beeinflusst Auswahl und Darstellung der Themen. Und sogar die Anzahl der Menschen, die sich mit dem Thema beschäftigen (z. B. in den Diskussionsforen beteiligen) muss berücksichtigt werden, da sich gerade bei Nischenthemen selbsternannte Expert.innen einschleichen können, deren Aussagen nur schwer prüfbar sind.

Doch welche Quellen eignen sich dann für Hausaufgaben, Aufsätze und Referate? Selbst Schulbücher, die nach wie vor als wichtigstes Lehrmittel für die Wissensvermittlung an Schulen dienen, weisen oft Mängel und falsche Informationen auf. Aber zumindest dem „Brockhaus“, der bekanntesten und ältesten deutschen Enzyklopädie kann man doch Vertrauen schenken? Wieso sonst hätte das Land NRW im Jahr 2021 für 2,6 Millionen Euro Brockhaus-Online-Lizenzen für seine Schulen erwerben sollen? – Nicht unbedingt: Die Marke „Brockhaus“ verfolgt wirtschaftliche Interessen und lebt vom Lizenzgeschäft, demnach spielt gutes Marketing eine Rolle für den Anbieter: Natürlich wird dabei auch für die gute Qualität der Inhalte und das geprüfte Wissen beworben. Ob Brockhaus dadurch besser ist als andere Enzyklopädien ist dadurch noch nicht ersichtlich. Ein Faktor, der zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden kann, ist das Zeitintervall für Überarbeitungen/Korrekturen/Ergänzungen. Zur Aktualität der Inhalte erklärt die Online-Brockhaus-Redaktion:Überarbeitungen erfolgen [also] möglichst umgehend, nachdem die Redaktion eine relevante Information verifiziert hat. Wir verstehen uns [aber] nicht als Nachrichten-Redaktion, wir müssen nicht die ersten sein, die eine Information veröffentlichen.“ Einen Vollständigkeitsanspruch an eine Informationssammlung zu haben, wäre gewiss überzogen, doch den hat auch Wikipedia nicht. Hier misst sich eine überschaubare Anzahl bezahlter Mitarbeiter.innen (Brockhaus) mit freien Autor.innen und Redakteur.innen der „ganzen Welt" (Wikipedia).

Tipp:
Material für den Unterricht von Klicksafe: https://www.klicksafe.de/materialien/wikipedia-gemeinsam-wissen-gestalten

 

Wie sollten Lehrkräfte mit dem Einsatz von sozialen Netzwerken umgehen?

Von der Nutzung sozialer Netzwerke in der Schule ist grundsätzlich abzuraten. Die Schulen werden kaum in der Lage sein, die Rechte der Betroffenen zu wahren, da sie dazu auf eine enge Zusammenarbeit mit den Netzwerken angewiesen wären, beispielsweise für Auskünfte oder um Löschungen durchzusetzen. Die Datenverarbeitung im nicht europäischen Ausland bringt weitere Unwägbarkeiten mit sich.

Ein eigenes soziales Netzwerk oder eigene Accounts zu installieren – beispielsweise auf der Grundlage von Wordpress oder Mastodon – ist für Schulen ebenfalls mit erheblichen Herausforderungen verbunden, ist aber immer noch besser, als direkt in Facebook, Twitter oder Instagram einzusteigen. Nutzbar wären solche Installationen, Instanzen oder Accounts für die Öffentlichkeitsarbeit der Schule durch die Schulleitung oder als Bestandteil der schulischen Website. Für den Einsatz im Unterricht könnte die Schule beispielsweise nicht personenbezogene Accounts anlegen, um mit diesen den Umgang mit sozialen Netzwerken zu üben.

Weitere Informationen zu Mastodon als „Lerntool“: https://ebildungslabor.de/blog/das-fediverse-als-lerntool/
Informationen über das Fediverse, zu dem Mastodon gehört: https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung/fediverse

Zudem bieten die meisten Kultusministerien Handreichungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken an.

Wie sollten Lehrkräfte mit (Cyber-)Mobbing umgehen?

Cybermobbing ist ein Thema, das stark mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängt. Oftmals werden Menschen (neben Äußerlichkeiten, die anderen nicht gefallen) aufgrund einer bestimmten Information gemobbt („Person X hat dieses oder jenes getan“) und in sozialen Netzwerken vor allem wegen Bildern und/oder Videos – aus Unterschiedlichen Gründen: Neid, Machtdemonstration, Langeweile, u.v.m. Wer weniger personenbezogenen Daten von sich preisgibt, ist automatisch weniger angreifbar.

Die Entstehung von (Cyber-)Mobbing findet dabei sowohl im privaten als auch im schulischen Umfeld der Kinder und Jugendlichen statt und beschäftigt inzwischen beinahe alle Schulen. Eine Unterscheidung von „normalem“ Mobbing und „Cybermobbing“ (Mobbing über Geräte und durch Medien) ist kaum noch möglich, da Online- und Offline-Welt zunehmend verschwimmen und sich ergänzen. So werden Streitgespräche auf dem Schulhof später in sozialen Netzwerken weitergeführt und was in sozialen Netzwerken passiert ist, wird wiederum auf dem Schulhof weitergeführt. Nun sind längst nicht alle Streitigkeiten als Mobbing einzustufen, können sich aber dazu entwickeln.

Arbeiten Sie gemeinsam mit Schülerinnen, Schülern und Eltern präventiv an dem Thema. Unterrichtsmaterial dazu finden Sie überall im Netz, z.B. auf Klicksafe.de. Vermeiden Sie dabei Scheinlösungen wie das Verbot von Handys an der Schule – dadurch verhindern Sie Mobbing nämlich nicht. Informieren Sie sich über Beratungsstellen in Ihrer Stadt, denn die psychischen Folgen für Betroffene und ihr soziales Umfeld (z.B. die gesamte Schulklasse) sind nicht zu unterschätzen. Es gibt in Ihrer Region sicherlich Stellen, die Schülerinnen und Schüler ohne Eltern aufsuchen können. Einige Anlaufstellen finden Sie auf der Seite http://mobbing-schluss-damit.de/erste-hilfe. Hier nur ein paar Erste-Hilfe-Aspekte:

  • Seien Sie wachsam und nehmen Sie Hinweise auf Mobbing ernst. Die Auswirkungen auf die Psyche der Betroffenen und auf die Dynamik des gesamten sozialen Umfelds (z.B. der Schulklasse) können verheerend sein. Kinder bitten manchmal deswegen nicht um Hilfe, weil sie sich vor ihren Eltern oder Lehrkräften schämen und/oder die Situation selbst unterschätzen.
  • Suchen Sie diskret (!) das Gespräch mit allen Beteiligten. Benachrichtigen Sie die Eltern und weisen Sie diese darauf hin, dass man mit Mobbing behutsam umgehen muss. Wer die Dynamik von Mobbing nicht kennt, kommt bei der Frage nach Tätern und Opfern leicht zu falschen Schlüssen.
  • Ziehen Sie eine Vertrauenslehrkraft hinzu. Ein Mobbingfall ist nicht erledigt, sobald die Eltern informiert sind. Vergewissern Sie sich, dass die Familie dem Kind tatsächlich hilft.
  • Sammeln Sie gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern Beweise, z.B. Chatverläufe (aber sichern Sie diese nicht auf ihren eigenen Geräten): Sie brauchen Belege, falls die Situation so weit eskaliert, dass die Polizei oder ein Anwalt hinzugezogen werden muss. (Cyber-)Mobbing kann viele einzelne Straftaten umfassen, z. B. Verleumdung, üble Nachrede, Belästigung, Bedrohung, Erpressung, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches sowie Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild.

Material für den Unterricht:
Unter dem Titel "Gemeinsam gegen Mobbing" haben die Digitalen Helden ein Konzept für eine Doppelstunde erstellt: https://akademie.digitale-helden.de/online-kurse/
Klicksafe stellt ebenfalls einiges an Material bereit, z.B. „Was tun bei (Cyber)Mobbing?“: https://www.klicksafe.de/materialien/was-tun-bei-cybermobbing

Fotografieren in der Schule: Wie ist die Rechtslage?

Zu unterscheiden sind zwei Situationen: Aufnahmen im Unterricht und Aufnahmen bei anderen schulischen Veranstaltungen wie zum Beispiel Schulfesten. Zudem ist jeweils der Zweck der Aufnahmen zu berücksichtigen (z.B. die Veröffentlichung auf der Website der Schule).

Im Unterricht ist die Situation besonders sensibel, da hier kaum eine Möglichkeit besteht, sich den Aufnahmen zu entziehen. Grundsätzlich gilt, dass – soweit es keine explizite Regelung in einem Gesetz gibt – als Rechtsgrundlage nur die informierte, freiwillige Einwilligung bleibt (Zustimmung der Erziehungsberechtigten). Schulen sollten berücksichtigen, dass sie als staatliche Stellen und im Rahmen der Schulpflicht in einem erkennbaren Ungleichgewicht zu den Betroffenen stehen (Erwägungsgrund 43 DSGVO) und die Einwilligung damit gar nicht freiwillig sein kann. Schülerinnen und Schüler sind schließlich von der Lehrkraft abhängig. Die Angst, auf Unverständnis zu stoßen oder gar schlechte Noten zu bekommen, wird viele Schüler.innen davon abhalten, sich gegen das Fotografiertwerden zu wehren, selbst wenn sie es ablehnen.

Eine freiwillige Einwilligung für Aufnahmen zu einem klar festgelegten Zweck dürfte außerhalb des Unterrichts einfacher zu erlangen sein, zum Beispiel zur Veröffentlichung von Bildern auf der Schulwebsite. Den Fotografierten muss außerdem bewusst sein, dass sie sich der Aufnahme problemlos entziehen und jederzeit auch noch im Nachhinein der Veröffentlichung widersprechen können.

Beispiel Klassenfoto: Auch sozialer Druck spielt eine Rolle: Sicherlich fällt es Schüler.innen (oder den Erziehungsberechtigten) schwer, zu widersprechen, wenn doch alle anderen Mitschüler.innen bedenkenlos mitmachen (z.B. bei einem Klassenfoto). Hat ein Schüler oder eine Schülerin zunächst eingewilligt, für ein Klassenfoto fotografiert zu werden, und zieht diese im Nachhinein zurück weil der Pullover nicht gut saß? – Dann sollte die Schule tatsächlich eine Lösung dafür finden, wie das Kind vom Foto entfernt werden, bzw. unkenntlich gemacht werden kann. Andernfalls daf das Foto nicht weiter verbreitet werden.

Beispiel: In Baden-Württemberg wurde ins Schulgesetz ein expliziter Passus aufgenommen, der das Fotografieren im Unterricht in begrenztem Umfang ermöglicht, sofern die Aufnahmen zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags angefertigt wurden (was viel Interpretationsspielraum lässt). Wenn es um die Benotung von Schüler.innen geht, ist die Verwendung von Bildaufnahmen nur zulässig, wenn diese explizit der Gegenstand der Bewertungsgrundlage sind (z.B. Aufnahmen von Projekten oder Gruppenarbeiten). Grundsätzlich müssen alle Aufnahmen gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben (§115, 3a, SchG).

Die Szenarien für Fotoaufnahmen können unterschiedlich sein und sind anhand der vorgegeben Kriterien im Einzelfall abzuwägen: Fotos der Lernenden zur Illustration des Klassenraum-Sitzplans, erfüllen beispielsweise keine dieser Kriterien

DSGVO, BDSG & Co.– Wo finde ich passende Rechtsgrundlagen?

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen und den Schutz ihrer Grundrechte, schützt also auch Schüler.innen und Lehrkräfte. Da es sich um EU-Recht handelt, hat die DSGVO im Zweifel immer Vorrang vor nationalen Gesetzen. Datenschutzrechte für juristische Personen (dazu gehören auch Schulen) sind allerdings explizit in die nationale Gesetzgebung ausgegliedert: In Deutschland gilt neben der DSGVO hierfür das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Aufsicht der Bundesdatenschutzbehörde.

Da Bildungspolitik hierzulande nicht auf Bundes-, sondern auf Länderebene verortet ist, gelten für öffentliche Schulen die Landesdatenschutzgesetze, in Kombination mit dem jeweiligen Schulgesetz und unter der Aufsicht der Landesdatenschutzbehörde. Privatschulen als nicht öffentliche Stellen unterliegen in der Regel dem BDSG, in Kombination mit individuellen Schulverträgen, die meist an Schulgesetze angelehnt sind. Eine Ausnahme bilden Schulen kirchlicher Träger, die kirchliche Datenschutzgesetze befolgen (katholisch: KDG, evangelisch: EDK). Diese erfüllen inhaltlich gleichwertige Vorgaben wie die DSGVO und unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sie eigenen Aufsichtsbehörden unterliegen.

Erste Anlaufstelle zu gesetzlichen Grundlagen, die die eigene Schule betreffen, sollten das Kultusministerium des eigenen Landes sein, denn da sind häufig Handreichungen zu finden. Ein Beispiel ist die Handreichung der Kultusverwaltung des Landes Baden-Württemberg.

Lehrkräfte sind hierbei in einer besonderen Position: Sie gelten zum einen selbst als Betroffene, wenn sie beispielsweise die vorgegebenen Programme auch nutzen, zum anderen sind sie als Beschäftigte an Arbeitsverträge gebunden. Zusätzlich zu Datenschutzrechten, muss hier meist individuell das Arbeitsrecht mit berücksichtigt werden und verbeamtete Lehrkräfte können zudem von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen, welches sie u.a. dazu auffordert, rechtlich fragwürdige Prozesse der Dienststelle zu melden.

Dauerthema Zoom und Microsoft 365 an Schulen: Was ist zu beachten?

Die Vorgaben und Entwicklungen beim Einsatz proprietärer (kommerzieller, geschlossener) Software ändern sich ständig. Sie unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Schule zu Schule. Wir können nicht sämtliche Unterschiede im Blick behalten und verweisen hier deshalb auf das, was überall gilt.

Datenfresser an Schulen
In einem Blogartikel von 2020 geben wir eine Übersicht über Programme, die für Schulen nicht geeignet sind. Welche Programme darüber hinaus zu welchen Anbietern gehören, können Sie im Artikel „Wer gehört zu wem?“ unseres Themenbereichs „Digitale Selbstverteidigung“ nachlesen.

Finger weg von Microsoft 365 an Schulen!
Microsoft hat an Schulen nichts zu suchen. Wir erklären auf einer Themenseite, wieso und warum die baden-württembergische Kultusministerin Eisenmann 2020 einen BigBrotherAward erhielt und wie es nach der Verleihung weiterging.

Seit November 2022 liegt ein Beschluss der Datenschutzkonferenz vor, die den datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 an Schulen für ausgeschlossen hält.

Argumente gegen MS Teams, Zoom & Co.
Auf dieser Seite finden Sie Infos zu freien Videokonferenztools, Hilfe bei den ersten Schritten und viele Argumentationshilfen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter „Kinder- und Jugendliche“ sowie „Digitale Selbstverteidigung“.