Digitale Bildung gestalten: 10 konsequente Leitlinien

Mit unseren 10 bildungspolitischen Forderungen möchten wir Maßnahmen vorstellen, mit denen ein einheitliches, datenschutzfreundliches digitales Bildungsystem entstehen kann.

Digitale Bildung bedeutet, dass Kinder nicht nur lernen, ein einzelnes Programmsystem zu bedienen, sondern nachhaltig in die Lage versetzt werden, mit digitaler Technik mündig, ganzheitlich und kompetent umzugehen.

Politiker.innen, kommunale Entscheidungsträger.innen und Schulleitungen sind aufgefordert, die digitale Bildung in den Schulen voranzutreiben. Dies bleibt leider viel zu oft an einzelnen Lehrkräften oder Eltern hängen und kann nicht die Lösung sein. Es geht nicht darum, Digitalisierung als Allheilmittel einzusetzen. Digitalisierung bedeutet nicht, dass Lehrkräfte und Inhalte ersetzt werden. Aber Digitalisierung ist mehr als der Einsatz von Hardware und Software. Wer gute digitale Bildung will, setzt auf Medienkompetenz, Partizipation und lebenslanges Lernen mit geeigneten digitalen Werkzeugen. Dafür muss die Politik attraktive Bedingungen schaffen und fördern.

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1) Digitale Werkzeuge ersetzen weder Lehrkräfte noch Inhalte

  • Digitalisierung von Schulen ist kein Selbstzweck
  • Nicht jeder Unterricht benötigt digitale Werkzeuge
  • Geräte können keinen Unterricht ersetzen
  • „Digital" ist nicht automatisch besser als „analog“
  • Art und Einsatz elektronischer Medien müssen pädagogisch begründet sein: Qualität vor Quantität
  • Kompetente Nutzung, Administration und Wartung der Geräte müssen gesichert sein

Schule ist ein Ort , an dem Fertigkeiten, (kognitive) Fähigkeiten, Qualifikationen und Intelligenz entwickelt und erlangt werden. Kompetenzen wie z.B. Sozialverhalten, Streitkultur, Fairness, Demokratie-Spielregeln, Freundlichkeit und Solidarität sind wesentliche Aspekte, die im Klassenverband erlernt und gepflegt werden müssen.
Der Lehrberuf sollte daher wieder aufgewertet werden. Lehrkräfte sind keine zuschauenden „Lerngegenüber“, sondern kennen die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.

Detailliert strukturierte Unterrichtspläne sind nicht mehr zeitgemäß. Deswegen brauchen Lehrkräfte mehr Freiheiten bei der Unterrichtsgestaltung (siehe Punkt 5). Individuelles Lernen ist oft sinnvoll, bedeutet aber nicht, dass Kinder und Jugendliche nur allein lernen sollten. Keine Lernsoftware kann die didaktische und pädagogische Begleitung durch Lehrkräfte ersetzen. Schon deshalb muss der Einsatz künstlicher Intelligenz sehr kritisch betrachtet werden. Messen und Bewerten von Leistung muss weiterhin in menschlichen Händen bleiben. Auch die digitalisierte Schule muss als primärer Lernort und Schutzraum begriffen werden.

Weitere Infos, Tipps und Anregungen (zum Aufklappen anklicken)

  • Info-Faltblatt: Datenschutz an Schulen – Digitalisierung oder „Kreidezeit“? (Digitalcourage e.V.)
    Inhhalte: Digitalisierung an Schule (DigitalPakt), Digitale Verwaltung & Schulclouds, Digitale Lernplattformen & Apps, Keine Ausstattung ohne pädagogisches Konzept, Die richtige Hardware & Software, Kommunikation mit Schüler.innen, Kommunikation mit Eltern & Kolleg.innen
  • Digitalisierung ist kein pädagogisches Konzept (FAZ, 15.10.2020)
    Medientheoretiker Ralf Lankau im Interview mit der FAZ. Über den Unterschied Geräte anzuschaffen und mit ihnen sinnvoll umgehen zu können.
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: In wie weit ist künstliche Intelligenz involviert? (Unblack The Box)
    „Welche Rolle spielt KI in der Lern-Software? Welche Entscheidungen werden von Algorithmen getroffen und wie viel menschliche Kontrolle ist (noch) möglich?  Wie entstehen die Empfehlungen der Software? Welche Variablen wer-den von den Algorithmen wie gewichtet?  Welche Theorien unterliegen der Software, folgt sie behavioristischen Logiken? Sortiert der Algorithmus ggf. komplexere Lernaufgaben mit Konfronta-tionspotential bzw. ohne unmittelbare Belohnungskopplung aus? Sind diese (noch) vorgesehen?  Wie rekonfiguriert KI das Denken über Bildung/Lernen?  Welches Verständnis von Bildung/Lernen/gutem Unterricht liegt dem System zugrunde?“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Inwieweit gibt die Software/Plattform Möglichkeiten zur (pädagogischen) Gestaltbarkeit? (Unblack The Box)
    „Kann die Auswahl, Strukturierung und der Schwierigkeitsgrad dargebotener Inhalte und Materialien entsprechend dem Anspruch der Ziele gestaltet werden? Sind Möglichkeiten zur individuellen Differenzierung und Förderung vorhanden? Können Lern- und Überprüfungssettings klar voneinander getrennt werden? Können unterschiedliche Ebenen des Feedbacks (Selbsteinschätzung, Peer-Re-view, Lehrkraft, etc.) sowie der gegenseitigen Unterstützung hinzugefügt werden? Können Lernende die zu bearbeitenden Aufgaben und Inhalte auswählen, eigene Ziele festlegen und ihr Lerntempo selbst bestimmen? Können unterschiedliche Möglichkeiten des (kooperativen) Arbeitens genutzt werden (Einzeln-, Partner-, Gruppenarbeit, etc.)? Können Benutzeroberflächen zielgruppenspezifisch gestaltet werden?“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Welche Formen des Nudging, z.B. Gamifizierung oder Visualisierung gibt es? (Unblack The Box)
    „Wie werden NutzerInnen durch das jeweilige Programm „geführt“? Wie „hilft“ das Programm dabei, bestimmte Entscheidungen zu fällen? Was bekommen NutzerInnen zu sehen – wie, warum und wozu? Wohin wird ihre Aufmerksamkeit gelenkt? Stimmen NutzerInnen bei näherem Hinsehen mit den gewählten Entschei-dungshilfen überein? Welche Entscheidungen werden ausgeblendet oder er-schwert, die aber sinnvoll sein könnten (z.B. pädagogisch)? Wie sind z.B. „Blicke“ auf SchülerInnen gestaltet? Was sehen Lehrende von ihnen und welche Schlussfolgerungen legt das Programm dadurch nahe?“

Elektronische Medien können unterstützen und haben sich in der Pandemie-Zeit als unabdingbares Hilfsmittel erwiesen, doch entscheidend ist die Qualität, nicht die Quantität.

2) Datenschutz anwenden und unterrichten

  • Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und braucht als Aspekt des Datenschutzes besondere Aufmerksamkeit
  • Daten von Schüler.innen müssen überall geschützt werden, auch auf Schul- oder Heimrechnern von Lehrkräften
  • Datenschutz muss als wichtiger Demokratiefaktor vorgelebt und vermittelt werden, nicht als Störfaktor
  • Freiheitlich-demokratische Grundgedanken müssen im Unterricht vermittelt werden (siehe Punkt 3 und 4)
  • Schülerinnen und Schüler müssen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre erlernen

Die Daten von Lehrkräften, Lernenden und anderen Akteur.innen im Schulwesen müssen geschützt werden. Daten, die bei der Nutzung von Hard- und Software produziert werden, sensible personenbezogene Daten sowie Lernfortschritte und andere Informationen dürfen nicht für Unternehmen oder Unbefugte einsehbar sein.

Der Einsatz von Hard- und Software darf nicht zum Überwachungsinstrument Dritter werden. Politik und Verwaltung müssen dem Sammeln von Schüler.innendaten, z.B. durch große IT-Konzerne, einen klaren Riegel vorschieben.

Jede Schulsoftware muss die datenschutzrechtlichen Bedingungen der EU und Schulgesetze erfüllen. Nutzerinnen und Nutzer müssen verantwortungsvoll mit ihren und fremden Daten umgehen (können). Zusätzlich müssen Datenschutzmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit getroffen werden.

Damit Schulen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können, brauchen sie ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten. Um Datenschutzerklärungen zu verfassen, Technikfolgen abschätzen zu können und Datenauskünfte zu erteilen, müssen (weitere) Expert.innen eingestellt werden (siehe Punkt 9).

Kultusministerien und Datenschutzbehörden müssen an einem Strang ziehen. Ein regelmäßiger Austausch über datenschutzrechtliche Bedenken und Empfehlungen ist unabdingbar, um reaktionsfähig zu bleiben. Keine Krise rechtfertigt Abstriche bei Grundrechten. Der Datenschutz von Kindern und Jugendlichen muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen und politischen Machtkämpfen.

Weitere Infos, Tipps und Anregungen (zum Aufklappen anklicken)

  • Datenschutzrechte an Schulen durchsetzen – Tipps für Lehkräfte und Eltern (Broschüre, Jessica Wawrzyniak)
    Viele Eltern und Lehrkräfte fühlen sich unverstanden, kämpfen gegen Windmühlen oder werden als „Nerds“ abgestempelt, wenn sie sich für Datenschutz an der Schule einsetzen. Dabei wollen sie einfach nur (entschiedener als andere), dass ihre Kinder an privatsphäre-freundliche Programme und Plattformen herangeführt werden. Wir finden das vorbildlich!  Deshalb wollen wir Ihnen Mut machen und Ihnen einige Infos und Argumente an die Hand geben, wie Sie gegen datenfressende Software und Plattformen an Ihrer Schule vorgehen können.“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Wo fließen Daten hin? (Unblack The Box)
    „Welche (Meta)Daten werden bewusst sowie ohne das  Wissen der NutzerInnen gesammelt? (Wofür) Werden alle diese Daten benötigt? Wird das Prinzip der Datensparsamkeit gewahrt? Welche Vor- und Nachteile hätten andere Lernszenarien, die ohne Datenerfassung auskommen? Wo und wie lange werden Daten gespeichert? Werden sie im nächsten Schuljahr oder gar für andere Zwecke weiterverwendet? Bei kommerziellen Firmen: Wie verdient der Anbieter Geld? Haben die SchülerInnen/NutzerInnen das Recht und die Möglichkeit, die über sie gespeicherten Daten einzusehen? Wer steckt hinter dem System? Aus welchem Land stammt der Anbieter und welchen Einfluss hat dies auf geltendes Datenschutzrecht?“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Wie (viel) wird überwacht? (Unblack The Box)
    „Wofür wird überwacht? Bietet das System einen pädagogischen Mehrwehrt oder stellt es eine reine Quantifizierung dar? Welche Probleme versuchen wir mit digitaler Überwachung zu lösen? Welche anderen Lösungsmöglichkeiten kennen wir? Wie viel Raum bleibt noch, der nicht beobachtet oder überwacht ist? Wird die Autonomie von SchülerInnen und LehrerInnen bewahrt? Welche Auswirkungen auf nicht-überwachte Lebensbereiche und Zeiten ergeben sich (z.B. Sozialverhalten außerhalb der Überwachung)?  Inwieweit fördert die Überwachung (auch unabsichtlich) ein Menschenbild, dem PädagogInnen  sich  nicht anschließen  wollen? Verwechseln  wir  Fürsorge  für SchülerInnen mit digitaler Kontrolle?  Wahren wir das Recht unserer SchülerInnen auf Privatsphäre? Welche Daten gehen LehrerInnen überhaupt etwas an?“

Um Datenschutz in der Schule gewährlisten zu können, müssen Kultusministerien und Datenschutzbehörden an einem Strang ziehen. Ein regelmäßiger Austausch über datenschutzrechtliche Bedenken und Empfehlungen ist unabdingbar, um reaktionsfähig zu bleiben.

3) Digitale Inhalte als Unterrichtsgegenstand verstehen

Digitalisierung darf nicht länger allein als Unterrichtswerkzeug begriffen werden, sondern muss Unterrichtsgegenstand werden. Der Einsatz digitaler Technik muss fächerübergreifend kritisch reflektiert werden Dazu muss der Medienunterricht obligatorisch werden und über den bisherigen (oft freiwilligen) Informatikunterricht hinausgehen (siehe Punkt 4).

Im Medienunterricht sollte es neben der Behandlung klassischer Medien(wirkung) um folgende Themen gehen:

  • Vermittlung von IT-Grundlagen (Dateimanagement, Browser, Websuchen, Grafik, Office) und IT-Sicherheit mit besonderem Fokus auf Endgeräte,
  • Basiswissen von Programmierung (Informatik),
  • Einsatz freier Software (Werte und Anwendung verbreiteter Programme),
  • Reflexion ethischer und politischer Aspekte der Informationstechnik.

Wie beim Spracherwerb müssen digitale Inhalte durch konstantes Anwenden und Vorleben in allen Fächern erlernt und geübt werden. Damit Lehrkräfte Digitalisierung im Unterricht vermitteln können, braucht es entsprechende Fortbildungen (siehe Punkt 8).

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  • Der Wissenschaftsrat will Informatikunterricht stärker forcieren (Pressemitteilung des Wissenschaftsrats vom 26.10.2020)
    „Um die schulische Bildung forcieren zu können, empfiehlt der Wissenschaftsrat unter anderem einen Ausbau der Didaktik der Informatik an den Hochschulen. / Darüber hinaus gibt der Wissenschaftsrat weitere Empfehlungen, welche der Stärkung der Informatik in ihrer ganzen Breite zugutekommen und der hohen Dynamik wie der gesellschaftlichen Bedeutung, die für die Disziplin prägend sind, Rechnung tragen. So sollen etwa die interdisziplinäre Forschung mit den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften gestärkt und in der Lehre ein verpflichtendes Modul zu soziotechnischen Aspekten der Informatikforschung flächendeckend eingeführt werden. / „Mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats kann die Informatik ihrer Rolle als Schlüsseldisziplin innerhalb wie außerhalb des akademischen Raums zukünftig noch besser gerecht werden“, so Wagner.
  • Informatikunterricht in Deutschland – Eine Übersicht (Synopse 2020)
    Informatikunterricht muss als allgemeinbildendes Unterrichtsfach anerkannt werden. Das ist längst nciht überall der Fall. Richard Schwarz, Lutz Hellmig, Steffen Friedrich fassen die Lage in Deutschland zusammen.
  • Schule, Eltern und Werbung halten Mädchen von der IT fern (Prof. Ira Diethelm im Interview mit der SZ, 01.12.2020)
    Über Hürden für Mädchen in der Informatik Fuß zu fassen und das Bünnis #SheTRansformsIT. Interessante Informationen und Dikussionen, sind auch bei Twitter unter #Pflichtfachinformatik zu finden.

4) Medienkompetenz als vielschichtige Einheit begreifen

Medienkompetenz ist mehr als Bedienkompetenz. Das Ziel muss sein, Kinder darin zu stärken, sich reflektiert und selbstbestimmt durch die analoge und digitale Gesellschaft zu bewegen (Digitale Mündigkeit). Schülerinnen und Schüler müssen dabei unterstützt werden, eigenständig zu handeln und verantwortungsbewusst zu entscheiden. Dafür brauchen sie Wissen , das vor allem gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Schnittstellen betrifft.

Diese inhaltlichen Schnittstellen müssen im Unterricht stärker fokussiert werden, damit die Jugendlichen ihre Kompetenzen entwickeln und ausbauen können. Denn das Internet ist ein realer sozialer Raum, in dem dieselben Rechte und Pflichten gelten wie in der „echten“ Welt.

Beispiel Informationskompetenz

  • Wie entstehen Fake News, Verschwörungstheorien und Meinungsmache? Wie erkenne ich diese?
  • Wie lassen sich politische Radikalisierung und Hate Speech im Netz unterbinden? Wie funktionieren Filterblasen?
  • Wie beeinflussen Suchmaschinen, (Social)-Bots, Rankingverfahren und Clickbaiting persönliche Interessen?
  • Wie steuern Menschen und Technik die Informationsaufnahme? Und: Wer steuert wen?

Beispiel Konsumkompetenz

  • Wer profitiert von (personalisierter) Werbung und anderen Algorithmen beim Online-Shopping?
  • Wie funktionieren dynamische Preisgestaltung und andere Marketingstrategien?
  • Wie wirkenGeschäftsmodelle von und mit Influencer.innen auf Emotionalität und Kaufverhalten?
  • Welches Ziel haben Anbieter.innen von Treuepunkte-Systemen und Gewinnspielen? Welches Suchtpotenzial haben diese Methoden?
  • Was bedeutet Konzernmacht, Monopolisierung, Lobbyismus, Kommerzialisierung und der monetäre Wert von Daten?

Beispiel Sozialkompetenz

  • Wie kann mit Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting und Hate Speech umgegangen werden?
  • Welche Persönlichkeitsrechte anderer müssen respektiert werden und wo beginnt Stalking?
  • Wie funktioniert Postingkultur und Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken? Welche psychosozialen Antriebe und Auswirkungen können sie haben, z.B. sozialer Druck und Bedürfnis nach Anerkennung (teilen, liken, kommentieren)?
  • Wie wirken medial geprägte Rollen- und Geschlechterbilder und wie verändern sie die Kommunikationskultur?

Beispiel Datenschutzkompetenz

  • Welche Möglichkeit habe ich, um meine Privatsphäre zu wahren und meine Daten zu schützen?
  • Wieso sollte ich sparsam mit meinen Daten umgehen? Was passiert in Zukunft mit den Daten von heute?
  • Wie kann ich mich gegen Manipulation und die Ausforschung persönlicher Schwächen schützen?
  • Welche Daten speichern datenhungrige Konzerne und Geheimdienste, z.B. durch Kameras, Gesichts- und Stimmerkennung, Sensoren und vieles mehr?
  • Was bedeuten „smarte“ Technologien für die Wirtschaft und die eigene Privatsphäre?

 

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  • Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen (Digitalcourage e.V.)
    Der Bund stellt Gelder zur Verfügung, um Schulen technisch besser auszustatten („DigitalPakt“). Doch bessere Technik schafft noch längst keine medienkompetenten Kinder. Wir klären über diesen Trugschluss auf und geben Tipps, wie die Medienkompetenz an Schulen gefördert werden kann.
  • Datenschutz als Medienkompetenz (Digitalcourage e.V.)
    Welche Rolle spielen Aspekte des Datenschutzes und der Digitalen Mündigkeit dabei? Wir werfen einen Blick darauf, wie Eltern und Schulen bei der Vermittlung von „Datenschutzwissen“ zusammenarbeiten sollten und welche Herausforderungen für Schulen dabei entstehen. Dabei wird vor allem aufgegriffen, wie sehr Wunschdenken und Umsetzung, in Bezug auf bestimmte Kompetenzen, auseinandergehen.
  • Buchtipp für den Unterricht: #Kids #digital #genial – Das Lexikon von App bis .zip (Jessica Wawrzyniak)
    #Kids #digital #genial findet Technik, Medien und das Internet super und unverzichtbar, aber den Schutz von privaten Daten genauso. Lerne mit ein paar Tipps und Tricks, wie beides zusammen geht und werde zum Profi im Netz! Unterrichtshilfe zum Buch: Mit dieser Hilfe, können die 137 Lexikon-Einträge zu verschiedenen Themenbausteinen kombiniert und somit individuell in verschiedenen Unterrichtsfächern eingesetzt werden
  • Broschüre: Digitale Mündigkeit – Eigenverantwortlich im 21. Jahrhundert (Leena Simon)
    Eine Handreichung: Was ist "Digitale Mündigkeit" und warum ist das wichtig? Mit enthalten: Schnell anwendbare Tipps und Tricks und Angebote von Beratungen, Workshops und Vorträgen der Netzphilosophin und Digitalcourage-Mitarbeiterin Leena Simon.

5) Geeignete Materialien anbieten

Um digitale Themen zu vermitteln, braucht es passende Unterrichtsmaterialien und -methoden. Am besten geeignet sind OER-Materialien.

Unterrichtsmaterial von IT-Konzernen und anderen kommerziellen Anbietern sollte gut geprüft und möglichst nicht eingesetzt werden (siehe Punkt 6).

Beim Einsatz der Materialien müssen die oben genannten Schnittstellen fokussiert und die Zusammenhänge erklärt werden.

Beispiel Cybermobbing
Material zum Thema Cybermobbing erfüllt oft nicht die inhaltlichen Anforderungen, wenn wichtige Lerneinheiten fehlen, z.B. über gesellschaftliche Konsequenzen der Social-Media-Nutzung, die schnelleVerbreitung von Nachrichten und die Funktionsweise von Ranking-Algorithmen (siehe Punkt 4).

In die Lerneinheiten müssen außerdem Module zur Wiederholung und Reflexion eingebaut werden.

Was bedeutet OER?

OER-Materialien (Open Educational Resources) sind lizenz- und kostenfrei. Sie werden ohne Einfluss von Sponsoren, Firmen und Konzern unabhängig entwickelt und sind individuell anpassbar.

 

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Die Ideen hinter Open Educational Ressources (OER)

  • Bündnis Freie Bildung: Vorschlag zur OER-Strategie
    „Eine gute Bildung ist abhängig vom sozioökonomischen Status, was in der aktuellen Krise besonders deutlich wird. Ob Lernende an Bildung teilhaben können, darf aber nicht von Geldbeutel oder Bildungsstand der Eltern abhängen. Um allen eine gute Bildung zu ermöglichen, braucht es sozialverträgliche Maßnahmen, wie offene Technologien und Lernmaterialien.“
  • OER für den Elementarbereich (Interview mit Kristin Narr)
    „Es gibt viele lokale Anlaufstellen. Insbesondere Bildungsträger kennen die lokalen Vernetzungsstrukturen, die sich z. B. auf einen Bereich wie Sprachförderung spezialisiert haben.“

Sammlungen:

  • DiLerTube
    Freie Erklärvideos auf einer Plattform ohne Tracker und Werbung
  • OER-Material (Edulabs)
    „Die edulabs-Community empfiehlt die folgenden Unterrichtsideen, um zeitgemäße Bildung und Partizipation zu fördern. Sämtliche Materialien sind frei nachnutzbar.“

Lese-Tipp für den Unterricht

Kinder- und Jugendbuch „#Kids #digital #genial – Das Lexikon von App bis .zip“
ISBN 978-3-934636-20-0
Online bestellbar | versandkostenfrei | Vergünstigung für Klassensätze

6) Keine Werbung an Schulen – auch nicht von IT-Firmen

Der Umgang mit Werbung und Sponsoring an Schulen ist unterschiedlich geregelt, aber es besteht Einigkeit über die moralische Verwerflichkeit und – wenn überhaupt – die Beschränkung auf pädagogisch wertvolle Anbieter. IT-Unternehmen dürfen aus diesen Überlegungen nicht ausgeklammert werden.

Microsoft-Lizenzen, Apple-iPad-Geschenke oder Unterrichtsmaterial von Google sind Werbung und haben an der Schule nichts zu suchen. Sie sind Lobbyismus-Werkzeuge für die eigene Marke.

Schulen dürfen nicht einseitig auf ein Firmenprodukt zurückgreifen, sondern müssen Alternativen anbieten oder besser ganz das Produkt verzichtet. Das gilt für Hardware UND Software. Die „iPad-Klasse“(Ausstattung Schüler.innen und Lehrkräften mit iPads) mutet zwar modern an, erfüllt diese Anforderungen aber nicht.
Die Geräte müssen langlebig oder reparierbar sein und kompatibel zu Geräten anderer Hersteller. Es muss möglich sein, datenschutzfreundliche, freie Software zu installieren (siehe Punkt 7).

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Was spricht gegen Hardware von Microsoft und Apple? Was macht geeignete Software aus?

  • Schulische Endgeräte: gekommen, um zu bleiben? (Empfehlungen vom Bündnis freie Bildung)
    „Nachhaltigkeit: Geräte müssen solide und reparierbar konstruiert sein; Freie Software: Geräte dürfen nicht die Nutzung von proprietärer Software erzwingen; Transparenz: Das Öffnen von “Gehäusen” muss ein wesentlicher Teil einer zeitgemäßen Bildung sein; Datenschutz muss gewährleistet werden.“
  • Mit Linuxrechnern zu digitaler Nachhaltigkeit: Interview mit Felix Schoppe (netzpolitik.org)
    „iPads funktionieren extrem zuverlässig und sind sofort an, wenn man sie braucht. Aber man muss sich auch fragen: Was für Werte stecken dahinter und was wollen wir den Schüler:innen vermitteln? Da finde ich es gerade in Zeiten des Klimawandels extrem wichtig zu zeigen: Man kann auch anders agieren. Man kann sich Geräte anschaffen, die man reparieren kann, die man sehr lange nutzen kann.“
  • Daniel Schlep über „medienpädagogische Katastrophen in der Schule (Nordstadtblogger)
    „Niemand würde ernsthaft auf die Idee kommen, in einer Lehreinrichtung am Beispiel von McDonalds gute Ernährung zu erläutern. Im Bereich der Medien erläutern wir aber nahezu unreflektiert am Beispiel von Apple, Google, Microsoft, Zoom, etc. angeblich gute Digitalisierung, da Entscheidungsträger*innen, Lehrer*innen, Eltern und Kinder fast alle nur digitales Fast-Food kennen. [...] Abhängigkeiten von einem Hersteller – mit wenig nachhaltigen Geschäftsmodellen und wenig Interesse an Datenschutz und Privatsphäre – werden so bereits bei der jungen Generation verfestigt.“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Wer steckt hinter dem Tool? (Unblack The Box)
    „Wer ist der Anbieter (non-profit, for-profit, staatlich, privat, etabliert, neu, etc.)? Mit wem kooperiert er? Gibt es Verbindungen zur IT-Wirtschaft/konkreten Unternehmen (PartnerInnen, personelle Überschnei dungen, etc.)? Haben diese Kooperationen möglicherweise Konsequenzen für die Lern-/Lehrinhalte, Datensicherheit, Agenda und das Bildungsverständnis des Anbieters/des IT-Tools? Ist davon auszugehen, dass es den Anbieter auch in 2,5 oder 10 Jahren noch geben wird (z.B. Lernplattform, Verwaltungssoftware, etc.)? Gibt es ausreichend Support/AnsprechpartnerInnen/Infos? Besitzt der Anbieter pädagogische Expertise (nicht nur technische)? Was gibt es für Alternativen (etabliert, open source, analog, günstiger/kostenfrei)?“
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Was sind die bildungspolitischen Hintergründe? (Unblack the Box)
    „Wie werden Entscheidungen getroffen? Vor dem Hintergrund aktueller bildungspolitischer Machtverschiebungen ist es wichtiger denn je, dass sich Bildungseinrichtungen über die informellen Prozesse politischer Entscheidungsfindung bewusst werden – und ihre Digitalisierungsstrategie entsprechend positionieren (z.B. die eigene Idee von digitaler Bildung im Vergleich zur Digitalen Agenda). Wer wird gehört? Bei der eigenen Strategiefindung sollte wiederum bewusst darauf geachtet werden, eine möglichst große Bandbreite an Stimmen einzubeziehen – insbesondere auch solche, die auf politischer Ebene wenig gehört werden (z.B. Mediensuchtberater bei der Einrichtung von Tabletklassen, Datafizierungsexperten bei der Einrichtung von Datenmanagementsystemen, etc.). Wie kann ich aktiv werden? Um Bildungspolitik stärker in Richtung einer nachhaltigen, pädagogisch sinnvollen und reflektierten Digitalisierung zu lenken, bedarf es letztendlich einer stärkeren politischen Sichtbarmachung entsprechender Positionen, wobei ganz unterschiedliche Wege möglich sind: Kontakt zu Abgeordneten, Onlineaktivitäten, Besuch und Organisation entsprechender Veranstaltungen.“

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Gesetzliche Lage:

  • Beispiel NRW:Bestimmungen des Schulgesetzes finden Sie in § 55 SchulG (Warenverkauf), § 65 Abs. 2 Punkt 16 SchulG (Werbung) und § 99 SchulG (Sponsoring): Jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, ist in der Schule unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das MSW (§ 99 Abs. 2 SchulG). Durch § 99 Abs. 1 SchulG ist Sponsoring an Schulen zugelassen worden. Das Werbeverbot soll verhindern, dass die Schule für Interessen genutzt wird, die nur außerschulischer Natur sind. Sinn des Verbotes ist es, einen störungsfreien Unterricht im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule zu gewährleisten, eine zusätzliche Arbeitsbelastung der Schulen und eine pädagogisch nicht vertretbare Ablenkung der Schülerinnen und Schüler auszuschließen.“ (Schulministerium NRW)
  • Beispiel Bayern: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen untersagt daher auch - anders als in manchen anderen Bundesländern - die kommerzielle Produktwerbung, Art. 84 Abs. 1 Satz 1 BayEUG. Ausgenommen davon ist das Sponsoring unter bestimmten Voraussetzungen, die die Bayerische Schulordnung regelt, § 26 Abs. 3 BaySchO.“ (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband)

 

Billige oder kostenlose MS-Office-Lizenzen, iPad-Geschenke oder Unterrichtsmaterial von Google sind Werbung und haben an der Schule nichts zu suchen.

7) Freie Software und offene Formate einsetzen

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht den Eindruck bekommen, es gäbe nur eine proprietäre (geschlossene) Lösung.

Deshalb sollten Schulen hauptsächlich auf freie Software und offene Formate setzen, vor allem in den Bereichen Organisation und Verwaltung, Unterricht und Kommunikation.

Organisation und Verwaltung
Sensible Daten müssen geschützt werden. Software aus Nicht-EU-Ländern erfüllt die Anforderungen aufgrund inkompatibler oder fehlender Datenschutzgesetze oft nicht. Deshalb muss kommerzielle Software immer kritisch begutachtet werden.

Digitale Werkzeuge im Unterricht
Offene Dateiformate sind softwareunabhängig und ermöglichen kompatible Nutzung.
Freie Software für den Unterricht ist nicht an teure Abomodelle gebunden und damit auch für Kinder aus finanziell schwachen Familien nutzbar (Förderung der Chancengleichheit). Schulen müssen keine teuren Lizenzgebühren entrichten.

Freie Software ist in der Regel datenschutzfreundlicher und erlaubt den Nutzer.innen, demokratisch an der informationstechnischen Gestaltung mitzuwirken (Förderung von Partizipation und Teamarbeit). Wo, wenn nicht im Bildungssektor sollten diese Werte vermittelt und vorgelebt werden?

Freie Software ermöglicht Einblicke in die Funktionsweise von Anwendungsprogrammen: Wird der Quellcode frei zur Verfügung gestellt, können Schüler.innen die Software „aufschrauben“ und das Programm kreativ entdecken und verstehen.

Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Schüler.innen, Eltern und Lehrkräften muss über verschlüsselte Wege und freie Messenger mit offenen Schnittstellen erfolgen. Ein gemeinsamer Messengerwechsel im Klassenverband wirkt dem so genannten Netzwerkeffekt entgegen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Schulen unterstützt werden. Sie brauchen Auswahlempfehlungen, Anleitungen und Hilfe zu Einsatz und Nutzung.
Die angefallenen Daten sollten dezentral gespeichert werden, z.B. in den Rechenzentren der Städte. So kann einerseits die Monopolisierung dieser Daten vermieden werden, andererseits bedeutet die Verteilung mehr IT-Sicherheit.
Die Kultusministerien müssen freie Schulsoftware fördern und empfehlen.

Was ist Freie Software?

Im Gegensatz zu proprietärer Software steht bei freier Software ein offener und freier Quellcode zur Verfügung, der Fehler und Datenflüsse erkennen lässt und beliebig angepasst werden darf. Freie Software wird aus ideologischen Gründen oft kostenfrei angeboten, braucht aber dennoch Gelder, um entwickelt oder optimiert werden zu können.

Weitere Infos, Tipps und Anregungen (zum Aufklappen anklicken)

  • Freie Software für Schulen (Digitalcourage e.V.)
    Da die derzeitige Software-Situation an Schulen bekanntlich zu wünschen übrig lässt und viele Lehrkräfte auf der Suche nach digitalen Lösungen sind, ist es wichtig, jetzt kompetente Wege aufzuzeigen. Dadurch wollen wir verhindern, dass ein Großteil der Schulen künftig auf geschlossene, unkontrollierbare Software setzt.
  • Datenfresser an Schulen (Digitalcourage e.V.)
    Welche kritische Hard- und Software wird bei uns genutzt? Wie steht es um Datenschutz an Schulen und die Digitalisierung von Schulen im internationalen Vergleich?
  • Finger weg von Microsoft an Schulen (Themenseite, Digitalcourage e.V.)
    Aufgrund der Größe des Konzerns (mit einhergehender Liquidität und Support-Struktur), konnte Microsoft die steigende Nachfrage schneller bedienen als kleinere Unternehmen. Während die einen Lizenzen für das gesamte Software-Paket erstanden haben, waren für andere nur einzelne Programme interessant, zum Beispiel Microsoft Teams. Doch aus datenschutzrechtlicher Sicht bringt die Nutzung von Microsoft-Produkten viele Probleme und offene Fragen mit sich, die wir hier anhand eines aktuellen Beispiels erläutern.
  • (Selbst)bewusste Fragen für Bildungseinrichtungen: Welche Art Lernen/Bildung macht die Software (nicht) mit? (Unblack The Box)
    „Welchen didaktisch-erzieherischen Zugang stiftet Lernsoftware zum Thema? Für welche Unterrichtsphasen ist sie geeignet? Welche Aufgabenarten und Antwortformate sind vorherrschend? Für welche SchülerInnen ist sie (nicht) geeignet? Verändert sich das Unterrichtsziel durch die Lernsoftware?“

Weitere Anlaufstellen:

Früher haben Kinder den Wecker aufgeschraubt, um die Technik zu verstehen. Software entsprechend „aufzuschrauben“ und den Entdeckergeist der Schülerinnen und Schüler zu entfachen, bedeutet heute, den Quellcode frei zur Verfügung zu stellen.

8) Fortbildungen anbieten und Teilnahme ausbauen

Lehrkräfte aller Fächer und Klassenstufen müssen unbedingt weitergebildet werden. Dazu brauchen sie attraktive Angebote und Anreize , z.B. durch Arbeitsfreistellung und Finanzierung. Neben einem freiwilligen Angebot sollte es auch verpflichtende Grundlagenfortbildungen geben.

Auch im Lehramtsstudium muss die Vermittlung digitaler Kompetenzen obligatorisch werden. Dabei muss der Fokus auf grundlegenden Aspekten liegen. Sonst besteht die Gefahr, dass in der schnelllebigen IT-Welt die Informationen veraltet sind, bevor das Studium abgeschlossen ist. Das würde dazu führen, dass Lehrkräfte der aktuellen Lebenswelt und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen strukturell bedingt hinterherhinken.

9) Personelle und finanzielle Kapazitäten erhöhen

Schulen müssen erheblichen Mehraufwand betreiben, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Dafür muss der finanzielle und personelle Raum geschaffen werden.

IT-Personal     
Es braucht eigenes, kompetentes Personal, das die Schul-IT verwaltet, Geräte administriert, datenschutzrechtliche Überlegungen anstellt, Datenschutzauskunftsersuchen beantwortet usw. Mit ausgebildetem Personal können Schulen ihre Plattformen und Server selbst betreiben – finanziell und personell unabhängig von externen Anbieter.innen. So können die Lehrkräfte sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie ausgebildet wurden.

Schulsozialarbeiter.innen
Die digitale Kommunikation der Schülerinnen und Schüler braucht Begleitung und Betreuung auch durch die gemeinsame Gestaltung mit Schulsozialarbeiter.innen. Diesen fehlen aber oft die technischen, politischen und wirtschaftlichen Grundlagen, um das große Ganze zu begreifen (siehe Punkt 4). Auch hier müssen bereits in der Ausbildung die Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist aber nicht die Aufgabe der Schulsozialarbeiter.innen , den gesamten Medienunterricht abzudecken.

Medienpädagog.innen
Schulen brauchen Medienpädagog.innen. Denn sie haben genau die Kompetenz, die für die Gestaltung der digitalen Bildung wichtig ist. Da ihre Ausbildung aber nicht primär auf Lehramt ausgerichtet ist, werden sie meist nur als Honorarkräfte eingesetzt. Hier muss die Politik dringend die Bedingungen ändern; denn in diesem Berufszweig stecken genau die Kompetenzen, die Lehrerinnen und Lehrern häufig fehlen.

Weitere Infos, Tipps und Anregungen (zum Aufklappen anklicken)

Es braucht eigenes und kompetentes Personal für die Administration der Schul-IT, die Beantwortung von Datenschutzauskunftsersuchen usw. So werden Schulen überdies in die Lage versetzt, Schulplattformen und Server selbst zu hosten/betreiben und auch Zeit in datenschutzrechtliche Überlegungen zu investieren.

10) Eltern stärker einbeziehen

Eltern müssen in die digitale Bildung ihrer Kinder einbezogen werden, denn Erziehung und Bildung gehen Hand in Hand. Schulen müssen einerseits Informationsangebote schaffen und die Eltern andererseits an ihre Pflichten und Vorbildfunktion erinnern. Elternarbeit muss so strukturiert und systematisiert sein, dass sich alle Eltern auf Augenhöhe beteiligen und miteinbezogen werden können. Das bedeutet u.a., dass die Schule datenschutzfreundliche Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellt (siehe Punkt7).
Beim Einsatz bestimmter Software z.B. muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt und die Wünsche der Eltern (stellvertretend für ihre Kinder) müssen berücksichtigt werden. Der Austausch mit den Eltern sollte strukturiert, professionell und – im Idealfall – moderiert erfolgen.

Weitere Infos, Tipps und Anregungen (zum Aufklappen anklicken)

  • Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgaben von Eltern und Schule (Beschluss der KMK, 10/2018)
    Einer der allgemeinen Grundsätze, wie es sein sollte: „Sie [die Schulen] pflegen einen regelmäßigen Austausch mit Eltern und Elternvertreterinnen und Elternvertretern, der  auch grundlegende Fragen von Bildung und Erziehung umfasst. Schülerinnen und Schüler werden ihrem  Entwicklungsstand entsprechend in die Bildungs-und Erziehungspartnerschaft einbezogen.“
  • Datenschutzrechte an Schulen durchsetzen – Tipps für Lehkräfte und Eltern (Broschüre, Jessica Wawrzyniak)
    Viele Eltern und Lehrkräfte fühlen sich unverstanden, kämpfen gegen Windmühlen oder werden als „Nerds“ abgestempelt, wenn sie sich für Datenschutz an der Schule einsetzen. Dabei wollen sie einfach nur (entschiedener als andere), dass ihre Kinder an privatsphäre-freundliche Programme und Plattformen herangeführt werden. Wir finden das vorbildlich!  Deshalb wollen wir Ihnen Mut machen und Ihnen einige Infos und Argumente an die Hand geben, wie Sie gegen datenfressende Software und Plattformen an Ihrer Schule vorgehen können. 

Unterstützen Sie unsere Mitmach-Aktion!

Jessica Wawrzyniak

Fabian Kurz, CC-BY 4.0

Jessica Wawrzyniak ist unsere Medienpädagogin im Team. Sie bringt immer gute Laune und motivierende Worte mit und ist mit ihrer Kommunikationsstärke unser roter Faden im Büro. Die Autorin des Buchs „#Kids #digital #genial“ leitet unsere AG Pädagogik und setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen einen mündigen Umgang mit Technik und Medien zu ermöglichen. Auch als Fachreferentin in Einrichtungen aller Art ist sie gefragt.

E-Mail: jessica.wawrzyniak
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Leena Simon

Digitalcourage

Leena Simon ist unsere Netzphilosophin. Digitale Selbstverteidigung? Das ist auf ihrem Mist gewachsen. Digitale Mündigkeit, Rahmenbau und Freie Software sind ihre Lieblingsthemen. Außerdem krempelt sie gerne mal die eine oder andere Website um.

E-Mail: Leena.Simon
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Interessierte, datenschutzaffine aus dem pädagogischen Berufsfeld sind herzlich eingeladen, sich in die AG Pädagogik einzubringen.