Autofahr-Überwachung: Wir klagen!

Mit knapper Mehrheit wurde das Autofahr-Überwachungs-Gesetz am 14. März im Bundestag beschlossen. War unsere Petition trotzdem erfolgreich? Ja, aber weil das nicht reicht, werden wir klagen!
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Nachgeahmter Look eines Überwachungskamerabildes, das Autos im Fokus hat.

Herzlichen Dank an alle, die unsere Petition gegen Autofahrüberwachung unterstützt haben!

Leider gibt es keine guten Nachrichten: Mit knapper Mehrheit wurde das Autofahr-Überwachungs-Gesetz am 14. März im Bundestag beschlossen. 249 Abgeordnete stimmten dafür, 198 stimmten dagegen. Das Ergebnis war so knapp, dass die Stimmen mit einem Hammelsprung ausgezählt werden mussten.

Weg frei für Bilderfassung und Datenabgleich

Das Gesetz tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Ab dann dürfen Kommunen Dieselfahrverbote und andere abgasbezogene Verkehrsregelungen mit mobilen Kameras überwachen, die Bilder von Fahrenden und Fahrzeug aufnehmen und einen automatischen Datenabgleich des Kennzeichens durchführen.

Wir prüfen juristische Optionen und informieren weiter!

Wir bleiben dran – auch am Thema überwachungsfreie Mobilität. Aktuell finden wir heraus, ob es machbare juristische Optionen gegen das Autofahr-Überwachungs-Gesetz gibt. Dafür und für unsere anderen Kampagnen freuen wir uns über Unterstützung! Auf unserem Newsletter werden wir informieren – hier anmelden.
Korrektur vom 22.3.2018: Richtig ist, dass wir bereits prüfen, wie genau wir juristische Optionen nutzen werden. Fest steht, dass wir klagen werden.

Auf Dieselgate folgt Überwachung

Monatelang haben wir öffentlich und im direkten Kontakt mit Bundestagsabgeordneten unsere Kritik geäußert: Wir sind der Meinung, dass Menschen das Recht haben, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne anlasslos erfasst zu werden. Darum darf aus unserer Sicht der Überwachungsdruck gegen die Bevölkerung nicht ständig erhöht werden. Nach 30 Jahren Grundrechtsarbeit wissen wir: Überwachung wird stets erweitert, aber so gut wie nie zurückgebaut.

Erfolg oder Niederlage?

Unsere Einschätzung ist, dass mit etwas mehr öffentlichem Druck ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, aber wir waren die einzigen, die laut geworden sind. Dennoch war die Kritik am Gesetz erfolgreich, weil das Gesetz immerhin minimal entschärft wurde. Beispielsweise ist Überwachung nur „stichprobenartig“ zulässig. Uns genügt das natürlich nicht, denn das Problem bleibt: die anlasslose Überwachung. Bezeichnend für den gefundenen Kompromiss ist, dass das Reizwort „Überwachung“ aus dem Entwurf gestrichen und durch „Überprüfung der Einhaltung“ ersetzt wurde.

Chronologie: Was wir gegen die Autofahr-Überwachung bisher getan haben

Unsere Kritik haben wir außerdem mit Pressemitteilungen und auf unseren Kanälen (Twitter und Mastodon) öffentlich gemacht.

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Weitere Informationen zur Neunten Änderung des Straßenverkehrsgesetztes

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