Ein Bericht des Innenministeriums NRW zeigt, was gegen sexuellen Missbrauch an Kindern getan werden muss. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist dafür nicht nötig.
Wer seine Privatsphäre schützen will, surft am besten mit dem Tor-Browser. Wir betreiben Teile der dafür notwendigen Infrastruktur und freuen uns sehr über Spenden.
Das sogenannte Privacy Shield wurde für ungültig erklärt. Das war absehbar, weil EU-Behörden mit diesem Abkommen die Grundrechte der EU-Bürger.innen ignoriert haben.
Der Bund der Versicherten klagt gegen den „Vitality“-Tarif der Generali-Versicherung. Wegen dieses Tarifs hatten wir der Generali 2016 einen BigBrotherAward verliehen.
Auch Freibäder haben Corona-Regeln und erfassen ihre Schwimmgäste. Wir haben erreicht, dass das in Bielefeld datenschutzfreundlich läuft – und Sie können das auch!
Mit der Corona-Warn-App ist mehr richtig gemacht worden, als wir befürchtet hatten. Das bedeutet aber nicht, dass wir sie deshalb gleich empfehlen. Ein Pro und Contra.
Wer bisher dachte, Verstöße gegen Datenschutzrecht wären nur ein Kavaliersdelikt, könnte jetzt eines Besseren belehrt werden. Wir schauen uns die Situation von Lehrkräften an.
Nach dem aufgedeckten Kindesmissbrauch in Münster fordert die Union wieder einmal anlasslose Massenspeicherung aller Telefon- und Internetdaten. Das verhindert Instrumente, die wirklich helfen könnten.