Die Chronik informiert über die wichtigsten Gesetzesvorhaben, Klagen, Urteile und Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.
Unsere neue Podcast-Reihe startet – mit einen Gespräch mit Sebastian von Bomhard (SpaceNet) und Rena Tangens über Erlebnisse in großen Gerichtssälen und das kommende EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.
Wer heute noch die Vorratsdatenspeicherung fordert, verhöhnt Betroffene von digitaler Gewalt. Unsere Autorin berät Frauen, die u.a. von Cyberstalking betroffen sind und ist langsam richtig sauer.
Und wieder einmal hat ein höchstes Gericht entschieden, dass eine anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung) nicht mit unseren Grundrechten vereinbar ist.
Die scheidende Regierung wird vom Generalanwalt am EuGH nur noch schief angeguckt und die SPD muss jetzt in den Koalitionsverhandlungen einlenken, um weitere Blamagen zu vermeiden. Lesen Sie hier, was wir in unserem Gastkommentar in der taz geschrieben haben.
Themen u. a.: Neuigkeiten zum Thema „Digitalzwang“ (kleine Fortschritte bei der Bahn und DHL, Rechtsgutachten veröffentlicht), Adventskalender der AG Digitale Selbstverteidigung und Datenschutz in Arztpraxen.
Nach einem neuen Vorschlag des Justizministers gibt es eine Chance, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen. Aber eine Ministerin stellt sich noch quer.
Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht nach vielen Jahren endlich eine Entscheidung zu unserer Verfassungsbeschwerde getroffen. Eine Presseschau.
Endlich: Das Bundesverfassungsgericht beendet den juristischen Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Unsere Klage endet erfolgreich mit einer Feststellung zur Unanwendbarkeit der deutschen Regelung.
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft uns alle. Denn mit der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation gespeichert. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht anwendbar ist. Das ist ein Erfolg für uns und unsere Verfassungsbeschwerde.
Schon wieder soll der totgeglaubten Überwachungszombie Vorratsdatenspeicherung wiederbelebt werden. Die Zivilgesellschaft fordert von der Bundesregierung: Macht Schluss mit diesem unwürdigen Gezerre.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage wurde für unzulässig erklärt, mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar ist.
Die EU-Generalanwaltschaft hält die Vorratsdatenspeicherung in drei Ländern für rechtswidrig. Entwarnung vor Überwachungsplänen bedeutet das bei weitem nicht.
Der Druck steigt: EU-Länder greifen die grundrechtewahrenden Urteile des EU-Gerichtshofs an. Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU verhindern.
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 31. August 2018:
<strong>Stopp der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht verzögern!</strong>
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur…
Auch Du bist von der Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung (VDS) betroffen, wir alle sind betroffen, aber vor allem: Die Demokratie und unsere Freiheit sind in Gefahr. Denn die VDS ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte.
Prominente und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Hier finden Sie eine Auflistung von Studien, Statistiken und Analysen, die aufzeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht darstellt.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde beschlossen. Und was haben Sie dazu zu sagen? Eine Auswahl an Kommentaren, von Menschen, die unsere Verfassungsbeschwerde unterstützt haben.
Die Bundesregierung macht ernst: Am 16. Oktober möchte sie ihr neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschließen. Wir protestieren vor der Tür und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht.
Am Freitag, 16. Oktober 2015 um 8:00 Uhr morgens protestieren zahlreiche Organisationen auf dem Platz vor dem Eingang zum Reichstag gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Themen u.a.: Die BigBrotherAwards 2024 in den Medien und als Karikaturen, Umfrage zum Digitalzwang bei Zugtickets, Stellenausschreibungen für eine Organisatorische Geschäftsführung sowie im Bereich Redaktion / Campaigning.
Ganz viel unserer Arbeit zum Thema Vorratsdatenspeicherung passiert im und mit dem AK-Vorrat. Deshalb wollen wir diesen und seine Arbeit einmal vorstellen.
2015 könnte die Vorratsdatenspeicherung wiederkommen. Eine Pressemitteilung vom „Arbeitskreis gegen Vorratdatenspeicherung“ zu den Ereignissen in Paris.
Am Dienstag, den 20. September 2022 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19 verkünden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist der Zombie unter den Überwachungsgesetzen, wie wir schon mehrmals gesehen haben. Aber ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom April diesen Jahres nicht eigentlich alles gut und der Kampf gegen das untote Gesetz gewonnen? Das und die Auswirkungen des Urteils auf andere Datensammelgesetze analysiert eine Studie, die die Fraktion der Grünen / EFA im Europaparlament in Auftrag gegeben hat.
Drei belgische Nichtregierungsorganisationen haben heute eine Kampagne gestartet, um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Belgien vor ein Gericht zu bringen.
In Deutschland und der EU versuchen Überwachungspolitiker mit scheinheiligen Argumenten eine neue Massenüberwachung von Kommunikationsdaten durchzudrücken. Ein Überblick.
Der Europäische Gerichtshof hat heute mit großem Medieninteresse eine Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung abgehalten. Dabei ging es um Klagen gegen die umstrittene Richtlinie zur Vollüberwachung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger seitens der irischen NGO „Digital Rights Ireland“ und Bedenken…
Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung steht fest im Koalitionsvertrag. Befürworter sehen Potential in der Aufklärung und Prävention von Verbrechen und terroristischen Organisationen, aber stimmt das?
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Zum Jahresende fassen wir zusammen, was sich aktuell beim Thema Vorratsdatenspeicherung zusammenbraut. Fazit: ein klares Urteil zu unserer Verfassungsbeschwerde könnte Grundrechten sehr gut tun.
Der europäische Gerichtshof hat heute ein historisches Urteil verkündet: Die aktuell in Deutschland geltende Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Grundrechten der EU und das entsprechende deutsche Gesetz ist damit null und nichtig.
Ein Bericht des Innenministeriums NRW zeigt, was gegen sexuellen Missbrauch an Kindern getan werden muss. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist dafür nicht nötig.
Digitalcourage, der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und 20 Prominente reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Nach dem aufgedeckten Kindesmissbrauch in Münster fordert die Union wieder einmal anlasslose Massenspeicherung aller Telefon- und Internetdaten. Das verhindert Instrumente, die wirklich helfen könnten.
Wir gehen nach Karlsruhe. – „Aber wann?“, mögen sich einige fragen. „Schon bald!“, können wir versprechen. Für uns heißt es mehr denn je: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Über das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird am Freitag, 6. November 2015 im Bundesrat abgestimmt. Darum: Kommen Sie zum Protest gegen die Massenüberwachung direkt vor dem Bundesrat.
Pressemitteilung vom 15. Oktober 2015
<strong>Verfassungsbeschwerde-Unterstützungsaktion</strong>
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung in den Startlöchern
Ab heute können Unterstützer.innen unterschreiben
(Bielefeld, 15.10.2015) Jetzt soll alles ganz schnell über die…
Nicht schon wieder! Die Vorratsdatenspeicherung soll zurückkommen: Freitag will die Große Koalition sie im Bundestag beschließen. Das bedeutet: Anlasslose Speicherung aller Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung.
Der Europäische Gerichtshof hat die Chance, die sinnlose Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal vom Tisch zu bringen. Oder er gibt dem Drängen der Nationalstaaten nach und öffnet den Raum, um unser Recht auf Überwachungsfreiheit ins Gegenteil zu verkehren.